Darf ich jemanden mitnehmen?

4 Antworten

Das Landratsamt schriftlich um Stellungnahme bitten!

Im allgemeinen darfst Du jemanden mitnehmen.

Wichtig direkte Weg, in der Regel greifen bei Dir die Regeln der Fahrgemeinschaft nicht!

Bedeutet Du darfst nicht ohne weiteres Umwege fahren, die zum direkten Weg gezählt würden.


ABC20XYZ 
Beitragsersteller
 17.03.2025, 07:30

Danke für die Antwort. Ich hatte sowieso nicht vor, dass als feste Fahrgemeinschaft zu machen. Eher mal als Ausnahme, aber dann auch eher so, dass die Personen dann zu mir kommen, damit ich den direkten Weg nicht verlasse.

Eine Sondergenehmigung ist möglich - aber nicht einfach!

Woher kommt dein gesteigertes Interesse an Mitfahrgelegenheiten für deine Klassenkameraden?

Du schreibst:

  • Jetzt habe ich mich gefragt, ob ich einen Klassenkameraden mitnehmen dürfte 
  • Ich habe bei der dafür nötigen MPU den Psychologen im Gespräch danach gefragt.
  • Im Landratsamt wurde mir gesagt, ich dürfe jemanden mitnehmen 
  • Heißt das nun im Umkehrschluss, ich darf privat einen Mitschüler mitnehmen

Noch bevor über deinen Antrag entschieden wurde, hast du keine anderen Sorgen, ob du Klassenkameraden mitnehmen kannst?

Und wohin mitnehmen, wenn du an eine vorgeschriebene Strecke gebunden bist. Auf der zudem keinen öffentlicher Nahverkehr gibt?

Über wirklich relevante Punkte sagst du leider fast gar nichts.

 dass ich mit 17 alleine zur Berufsschule fahren darf, da kein Bus, etc. fährt.

Diese Begründung reicht erfahrungsgemäß nicht aus. Anders als ein schwer zu erreichender Ausbildungsplatz liegt eine Berufsschule fast immer recht zentral.

Ebenso entscheidend wie die Fahreignung ist die persönliche Situation für den Erfolg des Antrags auf eine vorgezogene Pkw-Fahrerlaubnis.

"Sie muss sich wesentlich von der Situation anderer Gleichaltriger unterscheiden"

So müssen dem Jugendlichen, der den Antrag stellt, ohne die Sondergenehmigung schwere Nachteile entstehen, die bei der Abwägung das erhöhte Risiko für die Sicherheit des Straßenverkehrs durch den jungen Fahrer aufwiegen.

Im Fall eines minderjährigen Azubis aus ländlicher Region bedeutet das bei weitem nicht nur, dass es keine direkte Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte gibt, wenn diese mit Fahrrad oder Moped allein nicht erreichbar ist.

"Die Behörde könnte es zum Beispiel für zumutbar halten, dass der Antragsteller eine Teiletappe zum nächsten Bahnhof radelt oder mit dem Moped fährt - auch im Winter"

(Quelle: ADAC)

Du schreibst:

Das steht auch auf der Genehmigung: "Personenbeförderung gewerblich oder geschäftlich ist ausgeschlossen."

Was ist der Unterschied zwischen gewerblich und geschäftlich?

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

Anlage 8a (zu § 22 Absatz 4 Satz 7)

Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF)

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8a.html

Ganz wichtig: Wem die Ausnahme gewährt wird, der muss mit dem Versicherer des genutzten Autos klären, ob und mit welchen möglichen Auflagen auch dieser mitspielt. 

Vor diesem Hintergrund halte ich es für unwahrscheinlich, dass ein Landratsamt eine erteilte Sondergenehmigung für einen Minderjährigen Fahrer auf mögliche Beifahrer erweitert.

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/fuehrerschein-wann-minderjaehrige-azubis-alleine-fahren-duerfen-85155/

Es ist nicht meine Aufgabe zu beurteilen, ob und welche Sondergenehmigung du hast.

Allerdings weicht deine Beschreibung teilweise erheblich von den üblichen Bestimmungen ab.


ABC20XYZ 
Beitragsersteller
 17.03.2025, 09:31

Danke erstmal für die ausführliche Antwort. Die Sondergenehmigung habe ich bereits bekommen, darüber brauche ich mir keine Gedanken machen. Durch die Nachfrage einer Klassenkameradin, die in der Nähe wohnt, bin ich auf die Frage gekommen, ob ich sie in die Schule mitnehmen dürfte.

Und bezüglich der Frage, wo der Unterschied zwischen gewerblich und geschäftlich ist, kann ich dir leider keine Antwort geben. Das ist einfach wörtlich zitiert von der Sondergenehmigung, die ich ja bereits habe.

Kommt drauf an, ob bei dir Schlüsselzahl 63 eingetragen ist oder nicht.


ABC20XYZ 
Beitragsersteller
 17.03.2025, 07:49

Was bedeutet die Schlüsselzahl 63 genau?

KevinHP  17.03.2025, 10:03
@ABC20XYZ

Die Bemerkung bedeutet "Fahren ohne Beifahrer", wobei ich nicht ganz verstehe, was das mit deiner Frage zu tun haben soll.

ABC20XYZ 
Beitragsersteller
 17.03.2025, 10:16
@KevinHP

Okay, danke, davon habe ich noch nie gehört. Ich habe jetzt auch keine gefunden, weiß aber gar nicht ob das bei Sondergenehmigungen dieser Art relevant ist.

migebuff  17.03.2025, 12:34
@KevinHP
wobei ich nicht ganz verstehe, was das mit deiner Frage zu tun haben soll.

Der Fragesteller wollte wissen, ob er mit Beifahrer fahren darf.

Wenn ihm durch SZ 63 das Fahren mit Beifahrer ausdrücklich untersagt ist, darf er es nicht.

KevinHP  17.03.2025, 12:36
@migebuff

Wo steht, dass es sich hierbei um ein Verbot handelt?

Ich dachte, es sei die Berechtigung, auch ohne Beifahrer fahren zu dürfen.

migebuff  17.03.2025, 12:53
@KevinHP

Wenn es eine Berechtigung wäre, dürfte jeder, der diese Schlüsselzahl nicht besitzt, nur alleine fahren. Es würde keinen Sinn ergeben, etwas, das bereits grundsätzlich erlaubt ist, nochmal mittels Schlüsselzahl erlauben zu müssen.

Vgl z.B. auch SZ 66, "Ohne Anhänger". Muss jeder, der diese SZ nicht hat, einen Anhänger mitführen?

KevinHP  17.03.2025, 15:12
@migebuff
Wenn es eine Berechtigung wäre, dürfte jeder, der diese Schlüsselzahl nicht besitzt, nur alleine fahren.

Dann gäbe es keinen Unterschied, ob mit oder ohne Schlüsselzahl; von daher kann da in der Logik etwas nicht stimmen.

Ich hätte gedacht, es ist ein Zusatz zum BF17-Führerschein, der das Fahren auch ohne Begleitung erlaubt. Aber woher weiß man denn, ob diese Schlüsselzahl für diese Frage überhaupt relevant ist?

Hast du ein Beispiel für die Schlüsselzahl 63, ich konnte nichts im Internet finden?

migebuff  17.03.2025, 17:05
@KevinHP

Alle vorhergehenden und nachfolgenden Schlüsselzahlen beziehen sich auf Einschränkungen. Sie untersagen beispielsweise das Fahren auf der Autobahn, das Fahren mit auch nur der geringsten Menge an Alkohol, das Überschreiten einer bestimmten Geschwindigkeit, das Mitführen eines Anhängers, es gibt selbst eine SZ, die das Fahren ohne Beifahrer untersagt. Ich denke somit nicht, dass ausgerechnet diese eine Schlüsselzahl genau gegenteilig interpretiert werden muss.

Es kann doch keinen Sinn ergeben, dass jeder unter Alkoholeinfluss fahren muss, außer er hat "ohne Alkohol" im Führerschein stehen, dass jeder einen Anhänger mitführen muss, außer er hat "ohne Anhänger" im Schein stehen und dass jeder einen Beifahrer mitnehmen muss, außer er hat "ohne Beifahrer" im Schein stehen.

§22 Abs. 4 Satz 7 Fahrerlaubnis-Verordnung

Welcher Satz soll das da sein?

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__22.html


migebuff  17.03.2025, 12:31

Den Satz 7 gab es bis zum 1.1.2020, dann wurde Satz 6 gestrichen, so dass aus dem ehemailigen Satz 7 der aktuelle Satz 6 wurde.

Wahrscheinlich hat man vergessen, diese Änderung auch in der Anlage 8a FeV zu berücksichtigen, so dass die Behörden nach wie vor das alte Muster verwenden müssen.

ABC20XYZ 
Beitragsersteller
 17.03.2025, 08:00

Ich kenne mich damit nicht so gut aus, das habe ich nur so abgeschrieben wie es in der Genehmigung steht.

DaKaBo  17.03.2025, 08:03
@ABC20XYZ

Interessant. Da gibt es gar keinen Satz 7.

Geschweige denn, dass es da um die Ausnahmegenehmigung geht.

Da passt was nicht.

ABC20XYZ 
Beitragsersteller
 17.03.2025, 09:26
@DaKaBo

Das weiß ich leider nicht. Es steht jedenfalls so auf dem Zettel, den ich bekommen habe.

ABC20XYZ 
Beitragsersteller
 17.03.2025, 15:33
@DaKaBo

Ich habe noch einmal nachgelesen und es handelt sich um einen "vorläufigen Nachweis zur Fahrberechtigung". Das ich nur in die Schule fahren darf ist erst unter dem Punkt "Auflagen/Beschränkungen" vermerkt. Möglicherweise geht es deswegen nicht primär um die Ausnahmegenehmigung. Ist allerdings auch nur ein Gedanke.

DaKaBo  17.03.2025, 15:46
@ABC20XYZ

Da das ganze so uneindeutig scheint, würde ich mir das von der Fahrerlaubnisbehörde beantworten und schriftlich bestätigen lassen. Nicht, dass die die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird, kaum dass du sie hast...