Darf ich jemanden mitnehmen?
Ich habe eine Bescheinigung nach §22 Abs. 4 Satz 7 Fahrerlaubnis-Verordnung, dass ich mit 17 alleine zur Berufsschule fahren darf, da kein Bus, etc. fährt. Jetzt habe ich mich gefragt, ob ich einen Klassenkameraden mitnehmen dürfte oder ob die Ausnahmegenehmigung nur zählt, wenn ich alleine im Auto bin.
Ich habe bei der dafür nötigen MPU den Psychologen im Gespräch danach gefragt. Er meinte, das dürfe ich nicht, sagte jedoch auch, er dürfe mir solche Fragen gar nicht beantworten und ich solle mich ans Landratsamt wenden.
Im Landratsamt wurde mir gesagt, ich dürfe jemanden mitnehmen - solange ich meine direkte Strecke dabei nicht verlasse und es nicht gewerblich tue. Das steht auch auf der Genehmigung: "Personenbeförderung gewerblich oder geschäftlich ist ausgeschlossen."
Heißt das nun im Umkehrschluss, ich darf privat einen Mitschüler mitnehmen (natürlich immer unter der Bedingung nicht vom direkten Weg abzuweichen)?
Vielen Dank schon mal 🤗
4 Antworten
Das Landratsamt schriftlich um Stellungnahme bitten!
Im allgemeinen darfst Du jemanden mitnehmen.
Wichtig direkte Weg, in der Regel greifen bei Dir die Regeln der Fahrgemeinschaft nicht!
Bedeutet Du darfst nicht ohne weiteres Umwege fahren, die zum direkten Weg gezählt würden.
Danke für die Antwort. Ich hatte sowieso nicht vor, dass als feste Fahrgemeinschaft zu machen. Eher mal als Ausnahme, aber dann auch eher so, dass die Personen dann zu mir kommen, damit ich den direkten Weg nicht verlasse.
Woher kommt dein gesteigertes Interesse an Mitfahrgelegenheiten für deine Klassenkameraden?
Du schreibst:
- Jetzt habe ich mich gefragt, ob ich einen Klassenkameraden mitnehmen dürfte
- Ich habe bei der dafür nötigen MPU den Psychologen im Gespräch danach gefragt.
- Im Landratsamt wurde mir gesagt, ich dürfe jemanden mitnehmen
- Heißt das nun im Umkehrschluss, ich darf privat einen Mitschüler mitnehmen
Noch bevor über deinen Antrag entschieden wurde, hast du keine anderen Sorgen, ob du Klassenkameraden mitnehmen kannst?
Und wohin mitnehmen, wenn du an eine vorgeschriebene Strecke gebunden bist. Auf der zudem keinen öffentlicher Nahverkehr gibt?
Über wirklich relevante Punkte sagst du leider fast gar nichts.
dass ich mit 17 alleine zur Berufsschule fahren darf, da kein Bus, etc. fährt.
Diese Begründung reicht erfahrungsgemäß nicht aus. Anders als ein schwer zu erreichender Ausbildungsplatz liegt eine Berufsschule fast immer recht zentral.
Ebenso entscheidend wie die Fahreignung ist die persönliche Situation für den Erfolg des Antrags auf eine vorgezogene Pkw-Fahrerlaubnis.
"Sie muss sich wesentlich von der Situation anderer Gleichaltriger unterscheiden"
So müssen dem Jugendlichen, der den Antrag stellt, ohne die Sondergenehmigung schwere Nachteile entstehen, die bei der Abwägung das erhöhte Risiko für die Sicherheit des Straßenverkehrs durch den jungen Fahrer aufwiegen.
Im Fall eines minderjährigen Azubis aus ländlicher Region bedeutet das bei weitem nicht nur, dass es keine direkte Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte gibt, wenn diese mit Fahrrad oder Moped allein nicht erreichbar ist.
"Die Behörde könnte es zum Beispiel für zumutbar halten, dass der Antragsteller eine Teiletappe zum nächsten Bahnhof radelt oder mit dem Moped fährt - auch im Winter"
(Quelle: ADAC)
Du schreibst:
Das steht auch auf der Genehmigung: "Personenbeförderung gewerblich oder geschäftlich ist ausgeschlossen."
Was ist der Unterschied zwischen gewerblich und geschäftlich?
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Anlage 8a (zu § 22 Absatz 4 Satz 7)
Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8a.html
Ganz wichtig: Wem die Ausnahme gewährt wird, der muss mit dem Versicherer des genutzten Autos klären, ob und mit welchen möglichen Auflagen auch dieser mitspielt.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für unwahrscheinlich, dass ein Landratsamt eine erteilte Sondergenehmigung für einen Minderjährigen Fahrer auf mögliche Beifahrer erweitert.
Es ist nicht meine Aufgabe zu beurteilen, ob und welche Sondergenehmigung du hast.
Allerdings weicht deine Beschreibung teilweise erheblich von den üblichen Bestimmungen ab.
Danke erstmal für die ausführliche Antwort. Die Sondergenehmigung habe ich bereits bekommen, darüber brauche ich mir keine Gedanken machen. Durch die Nachfrage einer Klassenkameradin, die in der Nähe wohnt, bin ich auf die Frage gekommen, ob ich sie in die Schule mitnehmen dürfte.
Und bezüglich der Frage, wo der Unterschied zwischen gewerblich und geschäftlich ist, kann ich dir leider keine Antwort geben. Das ist einfach wörtlich zitiert von der Sondergenehmigung, die ich ja bereits habe.
Kommt drauf an, ob bei dir Schlüsselzahl 63 eingetragen ist oder nicht.
Wenn es eine Berechtigung wäre, dürfte jeder, der diese Schlüsselzahl nicht besitzt, nur alleine fahren. Es würde keinen Sinn ergeben, etwas, das bereits grundsätzlich erlaubt ist, nochmal mittels Schlüsselzahl erlauben zu müssen.
Vgl z.B. auch SZ 66, "Ohne Anhänger". Muss jeder, der diese SZ nicht hat, einen Anhänger mitführen?
Wenn es eine Berechtigung wäre, dürfte jeder, der diese Schlüsselzahl nicht besitzt, nur alleine fahren.
Dann gäbe es keinen Unterschied, ob mit oder ohne Schlüsselzahl; von daher kann da in der Logik etwas nicht stimmen.
Ich hätte gedacht, es ist ein Zusatz zum BF17-Führerschein, der das Fahren auch ohne Begleitung erlaubt. Aber woher weiß man denn, ob diese Schlüsselzahl für diese Frage überhaupt relevant ist?
Hast du ein Beispiel für die Schlüsselzahl 63, ich konnte nichts im Internet finden?
Alle vorhergehenden und nachfolgenden Schlüsselzahlen beziehen sich auf Einschränkungen. Sie untersagen beispielsweise das Fahren auf der Autobahn, das Fahren mit auch nur der geringsten Menge an Alkohol, das Überschreiten einer bestimmten Geschwindigkeit, das Mitführen eines Anhängers, es gibt selbst eine SZ, die das Fahren ohne Beifahrer untersagt. Ich denke somit nicht, dass ausgerechnet diese eine Schlüsselzahl genau gegenteilig interpretiert werden muss.
Es kann doch keinen Sinn ergeben, dass jeder unter Alkoholeinfluss fahren muss, außer er hat "ohne Alkohol" im Führerschein stehen, dass jeder einen Anhänger mitführen muss, außer er hat "ohne Anhänger" im Schein stehen und dass jeder einen Beifahrer mitnehmen muss, außer er hat "ohne Beifahrer" im Schein stehen.
§22 Abs. 4 Satz 7 Fahrerlaubnis-Verordnung
Welcher Satz soll das da sein?
Den Satz 7 gab es bis zum 1.1.2020, dann wurde Satz 6 gestrichen, so dass aus dem ehemailigen Satz 7 der aktuelle Satz 6 wurde.
Wahrscheinlich hat man vergessen, diese Änderung auch in der Anlage 8a FeV zu berücksichtigen, so dass die Behörden nach wie vor das alte Muster verwenden müssen.
Ich kenne mich damit nicht so gut aus, das habe ich nur so abgeschrieben wie es in der Genehmigung steht.
Ich habe noch einmal nachgelesen und es handelt sich um einen "vorläufigen Nachweis zur Fahrberechtigung". Das ich nur in die Schule fahren darf ist erst unter dem Punkt "Auflagen/Beschränkungen" vermerkt. Möglicherweise geht es deswegen nicht primär um die Ausnahmegenehmigung. Ist allerdings auch nur ein Gedanke.
Was bedeutet die Schlüsselzahl 63 genau?