Darf ich Jemanden im Verkehr anhalten?

7 Antworten

Ein bekannter (Motorradfahrer) hat mal ein Auto zum anhalten gebracht weil er meinte, er müsste den Autofahrer Maßregeln, da er an zwei Kreisel ohne Blinker rausgefahren ist. Ende vom Lied: der bekannte hatte nen gebrochenen Finger, weil er wohl gegen den Spiegel hauen wollte als das Auto noch fuhr und ne Anzeige wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

ggf. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, ggf. Nötigung und wenn du denjenigen festhältst auch noch Freiheitsberaubung.

Im Anschluss erhält man als Bonus vermutlich auch noch eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde.

Prinzipiell ist das Nötigung/ gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Wenn man aber erkennt, das es sich um einen medizinischen Notfall handelt bzw es sich um einen psychischen Ausnahmezustand handelt oder auch eine Alkohol oder Drogenfahrt verhindert, ist das im Einzelfall zulässig bzw. sogar geboten.

Kann sonst im Einzelfall als unterlassene Hilfeleistung ausgelegt werden.

Wenn man selbst nicht helfen kann sind selbstverständlich unsere mobilisierten Staatsbediensteten hinzuzuziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und halt optional fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Nötigung...

Woher ich das weiß:Hobby – Lese gerne Gesetze, Urteile etc.

Oh oha... sehr gefährlich... selbst wenn das Fahrzeug dein Vorhaben richtig deutet kann das nächste Fahrzeug das nicht sehen und voll auffahren bis hin zur Massenkaramolage... lass mal lieber bleiben