Darf ich gekaufte Fotografien herrichten und verkaufen?

4 Antworten

Da du den Kalender im Prinzip nur weiterverkaufst, bin ich der Meinung das ist legal. Du könntest ja auch den kompletten Kalender einfach so auf Ebay weiterverkaufen, auch wenn du das Recht an den Bildern nicht besitzt. Du verkaufst ja nur das physische Medium und machst keine Vervielfältigung, für die es eine Lizenz benötigen würde.

skrrrth 
Fragesteller
 11.02.2024, 02:57
  1. Derjenige, der mir den Kalender verkauft hat, hat ja die Lizenz um die zu verkaufen? Ich ja nicht, da müsste ich mir auch eine Lizenz holen, oder nicht?
  2. Muss ich den Gewinn dieser Bilder gewerblich versteuern also anzeigen? Es ist an sich Privatverkauf, allerdings mit Gewinnerzielungsabsicht. 12 Rahmen müsste ich ja einkaufen
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Uneternal  11.02.2024, 03:05
@skrrrth
  1. Wie gesagt du brauchst keine Lizenz. Der VK hat auch keine, er verkauft ein Produkt, das er vom Hersteller bezogen hat.
  2. In Deutschland solltest du dich immer zuallererst an folgendes ungeschriebenes Gesetz halten: Wo kein Kläger, da kein Richter. Es ist total unwahrscheinlich dass dich wegen so einer Kleinst"produktion" irgendjemand beim Gewerbeamt meldet.
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Da du hier ja nur einen bereist materiell vorhandenen Kalender benutzt und die einzelnen Bilder draus besteht hier keine Sorge dass du damit was falsches machst. Was du aber natürlich nicht machen dürftest wäre, die Bilder zu kopieren und dann mehrfach zu verkaufen, weil du damit gegen das Urheberrecht verstoßen würdest. Aber solange du die bedruckten Blätter die du ja schon besitzt benutzt ist das kein Problem

skrrrth 
Fragesteller
 11.02.2024, 02:58
  1. Derjenige, der mir den Kalender verkauft hat, hat ja die Lizenz um die zu verkaufen? Ich ja nicht, da müsste ich mir auch eine Lizenz holen, oder nicht?
  2. Muss ich den Gewinn dieser Bilder gewerblich versteuern also anzeigen? Es ist an sich Privatverkauf, allerdings mit Gewinnerzielungsabsicht. 12 Rahmen müsste ich ja einkaufen
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GammaFoto  14.02.2024, 23:12
@skrrrth
Derjenige, der mir den Kalender verkauft hat, hat ja die Lizenz um die zu verkaufen? Ich ja nicht, da müsste ich mir auch eine Lizenz holen, oder nicht?

nein, man braucht keine "Lizenz" um ein physisches Ding zu verkaufen. Lizenzen sind was urheberrechtlichtliches, also etwas immaterielles, dabei geht es um die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material. Also zum Beispiel wenn du ein Bild auf einer Website zeigen willst oder Musik unter ein Video mischen willst. Dazu bräuchtest du eine Lizenz. Aber um ein fertiges Produkt zu verkaufen brauchst du keine Lizenz mehr, die hatte derjenige der den Kalender produziert hat.

Das ist im Grunde nichts anderes wie z.B. ein Film auf einer DVD oder BluRay oder Musik auf einer CD oder Schallplatte... Das Werk an sich (Film, Musik, aber auch Bilder und Texte usw) unterliegen zwar dem Urheberrecht, dabei geht es aber darum, dass man hier zum Vervielfältigen etc. eine Lizenz braucht. Aber wenn die DVD mal gefertigt ist oder die Musik auf der CD oder auf Vinyl, dann handelt es sich nur noch um einen Gegenstand und der darf dann natürlich auch verkauft werden und eben auch weiter verkauft

Muss ich den Gewinn dieser Bilder gewerblich versteuern also anzeigen? Es ist an sich Privatverkauf, allerdings mit Gewinnerzielungsabsicht. 12 Rahmen müsste ich ja einkaufen

im Grunde: eigentlich ja... Aber das ist ja keine dauerhafte Gewinnerzielungs Absicht, sondern nur eine einmalige Sache. Wenn du sowas öfter machst, dann bist du da natürlich dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden und entsprechend auch deine Gewinne zu versteuern, aber deine Umsätze werden da jetzt wohl kaum allzu hoch liegen. Natürlich könntest (müsstest du eigentlich) dazu einen Anwalt oder Steuerberater fragen, denn nur die dürfen dich in rechtlichen und Steuerlichen Fragen beraten), aber da würdest du dann dafür schon ein vielfaches dessen dafür ausgeben müssen wie du da mit dem Verkauf von ein paar Bildern einnehmen wirst.
Ich würde das auch hier mit einem Beispiel vergleichen: wenn du da vor ein paar Jahren mal irgend was gekauft hast was heute selten und gefragt ist, zum Beispiel irgend eine Ü-Ei Figur oder irgend einen seltenen Sneaker oder sonst ein Sammlerstück, dann machst du da auch einen Gewinn, aber das ist dann halt dein Glück wenn das so viel wert ist und gegen einen einaligen Verkauf ist dann auch nichts einzuwenden, eben halt so lange wie das nicht öfter stattfindet... Wenn du da ein mal deinen Keller ausräumst und da ein paar alte Sachen verkaufst und da auch mal das ein oder andere wertvolle dabei ist sollte das immer noch privat sein. Wenn du durch die Gegend fährst und im Sperrmüll, auf Flohmärkten, bei Haushaltsauflösungen etc. aktiv alte Sachen suchst und die dann ständig verkaufst dann ist das was anderes und du machst das gewerblich. Die Grenzen können da aber bestimmt auch fließend sein

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jeder kalender, bzw. jedes kalenderfoto ist bereits vom hersteller des kalenders mit einer lizenzgebühr für den urheber/fotografen vergütet worden, die du tlw. über den endpreis für den kalender mit getragen hast.

der weiterverkauf des kalenders oder einzelner blätter verstößt damit nicht gegen das urheberrecht, sofern es keine kopien sind.

skrrrth 
Fragesteller
 11.02.2024, 02:57
  1. Derjenige, der mir den Kalender verkauft hat, hat ja die Lizenz um die zu verkaufen? Ich ja nicht, da müsste ich mir auch eine Lizenz holen, oder nicht?
  2. Muss ich den Gewinn dieser Bilder gewerblich versteuern also anzeigen? Es ist an sich Privatverkauf, allerdings mit Gewinnerzielungsabsicht. 12 Rahmen müsste ich ja einkaufen
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Das Rahmen und an die Wand zuhause hängen ist kein Problem, das Vermarkten dagegen schon...bin selbst Fotograf und würde in so einem Fall den Anwalt einschalten...

skrrrth 
Fragesteller
 09.02.2024, 19:26

aber wieso? Wo ist der Unterschied zu Waren, die ich einkaufe, um Sie dann weiterzuverkaufen? wie z.B. Cola Dosen

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Auraweltda  09.02.2024, 19:30
@skrrrth

Wer ein Werk geschaffen hat, entscheidet darüber, wie es genutzt werden darf. Das gilt unter Umständen sogar für besonders originelle Tweets, also Statusmeldungen in sozialen Netzwerken und für Bilder.

Nutzte mal ein Foto von der Webpage von Coka Cola und du wirst die Rechtsabteilung kennen lernen...

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GammaFoto  09.02.2024, 22:34
@Auraweltda
Wer ein Werk geschaffen hat, entscheidet darüber, wie es genutzt werden darf. Das gilt unter Umständen sogar für besonders originelle Tweets, also Statusmeldungen in sozialen Netzwerken und für Bilder.
Nutzte mal ein Foto von der Webpage von Coka Cola und du wirst die Rechtsabteilung kennen lernen...

du verwechselst hier aber eine Nutzung oder Verwertung nach Urheberrecht mit dem Handel eines bereits vorhandenen materiellen Objekts und damit liegst du eben falsch

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skrrrth 
Fragesteller
 09.02.2024, 19:29

Wo ist der Unterschied zu alten Bildern die auf dem Flohmarkt loswerden möchte?

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Auraweltda  09.02.2024, 19:32
@skrrrth

Er verändert sie, das darf man aber nicht...wenn du es so weiterverkaufst, ohne Änderung ist es ok...

also den alten Kalender verkaufen ist ok...die Bilder heraus zu trennen und so zu verkaufen nicht...

Wahrscheinlich wird nichts wweiter passieren...aber wenn doch wird es teuer...

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GammaFoto  09.02.2024, 22:33

dein Anwalt würde dich hier aber wieder nach hause schicken, weil dabei gegen keinerlei Gesetz verstoßen würde

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