Darf ich gefundenes nach 6 Monaten behalten?

5 Antworten

Grundsätzlich korrekt. § 973 Abs. 1 BGB besagt:

Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Bei uns bilden Handys eine Ausnahme. Da hier immer auch Daten des Verlierer drauf sind, so die Erklärung, würde das gegen die Danteschutzverordnung verstoßen.

Ja, das stimmt.

Ich habe auch einmal einen Blackberry gefunden (schon ein paar Jahre her). Der wurde mir nach ablauf von sechs Monaten ohne dass ich nachgefragt habe vom Fundbüro zugeschickt!

Leider war er dann im netz gesperrt, weil der Besitzer das Gerät eben als "verloren/gestohlen" gemeldet hat. Das bedeutet: Das gerät kann sich in kein GSM-Netz mehr einbacuhen.

Sprich: Dur wirst das iPhone bekommen, aber Du wirst es vermutlich nicht benutzen können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

Du kannst dich da mal informieren aber, wenn sich niemand meldet kann es sehr gut sein das es abgeholt wurde. Denn nach 6 Monaten darf der Finder sofern man es möchte, den Fund behalten.

Stimmt es das ich was ich im Fundbüro abgegeben habe nach 6 Monaten wenn sich keiner gemeldet hat, behalten darf?

Ja. Siehe hierzu § 973 BGB.

Habe mal ein iPhone abgeben und meine Nummer hinterlassen. Hat sich bis jetzt keiner gemeldet.

Dann wird sich ein Eigentümer gemeldet haben. Ansonsten melde du dich halt dort, wo du es abgegeben hast.