Darf ich einen Unfallverursacher auf einer Kraftfahrstraße durch Ausbremsen zum Anhalten zwingen? 2 spurig bei 80km/h?

4 Antworten

Nein das darfst du nicht! Tust du das stehen die Chancen gut, dass du dich selbst wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB strafbar machst.

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 
1 Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2 Hindernisse bereitet oder
3 einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier könnte Nr.2 und/oder 3 in Frage kommen. Es entstehen hierdurch einfach unnötige Gefahren. Und da du sagst, dass du alles gefilmt hast stehen die Chancen nicht schlecht, dass da noch was auf dich zukommt in der Sache.

Habe ich sogar die Pflicht?

Klares nein. Wenn jemand einen Unfall verursacht und nicht anhält (a.k.a. eine Straftat begeht), dann ruft man die 110 an, schildert den Vorfall und folgt den Anweisungen der Beamten. Möglicherweise bitten sie dich dem Fahrzeug unter Beachtung der Verkehrsregeln zu folgen und die Position laufend durchzugeben. Dann kommt die Polizei und hält denjenigen selbst an.

und wird der Fahrer dann auch verurteilt, wenn er den Unfall nicht bemerkt hat?

Der Tatbestand ist nur erfüllt, wenn man vorsätzlich handelt. Bemerkt man den Unfall nachweislich nicht, dann ist er nicht erfüllt. In der Praxis ist das aber nur schwer nachzuweisen. Man kann nämlich eigentlich immer was sehen oder spüren.

In deinem Fall könnte man argumentieren, dass der andere Fahrer einen Fahrfehler gemacht hat. Er hätte also erwarten müssen und sogar sehen können, dass du ein Ausweichmanöver fahren musstest. Dabei hätte er den Unfall möglicherweise erkennen können.

Am Ende wird sowas aber vom Gericht bewertet. Und ob die das anders sehen oder nicht weiß ich natürlich nicht.

Nein,das Recht hast du nicht.Dein Verhalten war grob fahrlässig und oberdrein eine Nötigung.

Es wäre ausreichend, das amtliche Kennzeichen zu notieren,Uhrzeit und Ort festzuhalten und dann Anzeige zu erstatten.Beweise hast du ja durch Video-Aufnahme.


nutznutz 
Fragesteller
 06.03.2022, 00:51

O. k. danke. Weil er dann nicht ausgestiegen ist und einfach weiterfuhr: kann dieser Faher deswegen oder wegen dem Tuschieren der Leitplanke zur "Unfallflucht" nach https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html verurteit werden? (behauptet ja mich im toten Winkel übersehen und den Unfall nicht gemerkt zu haben)

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Fuchs444  06.03.2022, 00:53
@nutznutz

Wie das dann abgestraft wird entscheidet sich durch die Ermitlungen die dann geführt werden.

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Nein. Grundsätzlich darf keine Privatperson eigenmächtig in die Sicherheit des Straßenverkehrs eingreifen. Auch gefärdest du damit die Gesundheit des Flüchtigen was ebenfalls nicht klar geht.
Kennzeichen merken und das melden ist immer die richtige Wahl.

Schwer zu sagen. Man könnte sich hier auf Notwehr berufen, da der Fahrer des anderen Fahrzeuges ja gerade Faherflucht begeht.

Habe ich sogar die Pflicht?

Nein.

und wird der Fahrer dann auch verurteilt, wenn er den Unfall nicht bemerkt hat?

Nein, da Fahrerflucht ein Vorsatzdelikt ist.


nutznutz 
Fragesteller
 06.03.2022, 13:58

Das Anhalten war wohl ein Fehler. Was meins du, hat der andere Fahrer dann trotzdem die Plicht auszusteigen bzw. kann er selbst entscheiden weiterzufahren? Sagt er dachte, ich wollte Ihn schlagen.

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