Darf ich die Strafarbeit verweigern?
Hallo, heute hab ich eine Strafarbeit bekommen wei ich mich nie im unterricht melde un die (richtige) antwort immer einfach reinrufe :D Ich soll nun 1 Seite am PC (auf Englisch)schreiben (Mit word und schriftgröße 11) warum man sich im untericht melden sollte... Nun hab ich schon oft gehört dass man solche Strafarbeiten nicht aufgeben darf, wegen dem bayrischen schulrecht...stimmt das?
Im übigen hat mein Lehrer mich heute wegen meiner angeblich "unlesbaren" schrift vor allen angemault :D
8 Antworten
Du musst es nicht machen, wenn du mit einer 6 wegen nicht erbrachter Leistung leben kannst. ;)
Da wirst du nicht viel Glück mit haben, zumal es im Interesse aller ist, dass diese Regel existiert und die Mitschüler sich melden und warten bis diese aufgerufen werden.
Wenn du dich dennoch ungerecht behandelt fühlst, dann wende dich an den Vertrauenslehrer und teile ihm mit, dass du möchtest, das die allgemeingültige Regel des Meldens-Abwartens-Aufgerufen werdens ab sofort keine Gültigkeit mehr besitzt und das dein Antrag in einer Lehrerkonferenz besprochen und darüber abgestimmt wird. Viel Erfolg...
...ach ja... und das du die Abschaffung von Strafarbeiten in diesem Zusammenhang forderst...
Strafarbeiten sollen in einem erzieherischen Zusammenhang mit dem Vergehen des Schülers stehen; dann sind sie laut Schulgesetz gerechtfertigt. Ich halte das zwar für gequirlten Mist, aber darum gehts nicht.
Ich würde folgendes vorschlagen: Übersetze den Satz "Warum man sich im Unterricht melden sollte?" ins Englische. Diesen Satz kopierst Du in Deiner Worddatei so oft, bis die Seite voll ist. Ausdrucken, abgeben, fertig.
Jetzt sieht der Lehrer, dass seine Strafarbeit keinen erzieherischen Wert hatte.
Gruß Matti
Ich sag Dir mal was Glück ist.
Glück ist wenn es einen Menschen gibt der einem per Zusatzaufgabe einen Denkanstoss gibt.
Was ist Pech ?
Wenn man keine Denkanstösse bekommen hat, man der Meinung ist man könnte sich die Regeln selber basteln, und man fliegt dann wegen einer empfundenen Banalität in der Probezeit raus.
Viel Spass bei Deiner Zusatzaufgabe zur Erlernung von Regeln.
@1988Ritter: Es ist schon eine Leistung, wie man den Tatbestand des Zwangs, mit so vielen leeren Worthülsen umschreiben kann. Das bei diesen Worthülsen auch noch "Glück" dabei ist, nötigt besonderen Respekt ab.
Hmm dann hast u selbst auch keine ahnung denn sonst wüsstest du dass es z.b. nicht erlaubt ist immer wieder den gleichen satzt abschreiben zu lassen
Du verwechselst Bart Simpsons Strafarbeit mit Deiner, helpsterman.
Nein, das solltest du nicht tun ich habe einen in der klasse der hat das auch gemacht also dann immer nich abgegeben (die Strafarbeit) und der hat dann ne 6 kassiert also du kannst es austesten aber ich würde es nicht versuchen =)
Wenn er die richtige Antwort gegeben hat, ist die Leistung doch erbracht.