Darf ich auf einen Jägerstand klettern?
Ich war heut im Wald und hab das perfekte foto gefunden, welches ich geaucht habe. Ich möchte es gerne aus dem Stand fotografieren. Würde ich ärger krigen?
Ich werde ja nichts kaputt machen.
3 Antworten
Die jagdlichen Einrichtungen dürfen nur von den berechtigten Personen betreten werden. Daher darfst du nicht ohne Erlaubnis z.B. des Jagdausübungsberechtigten auf den Ansitz gehen. Wenn du korrekt handeln willst, dann musst du z.B. den Jagdpächter vorher um Erlaubnis bitten. Ein vernünftiger Jagdpächter wird dir diese zum fotografieren selbstverständlich geben. Möglicherweise hat er sogar noch Tipps für andere gute Motive in seinem Revier.
Einmal abgesehen von der rechtlichen Seite du weißt nie in welchen Zustand sich der Hochsitz befindet. Das Holz kann morsch sein und überall können rostige Nägel und Schrauben lauern. Häufig ist "abenteuerlich" noch eine ziemlich gutmütige Beschreibung der Konstruktion oder des Fundaments.
Wenn er nicht abgeschlossen ist warum nicht?
Allerdings steht er ja auf einem Grundstück und das darfst du nicht einfach so betreten.
Unsinn! Wenn das Grundstück nicht umfriedet ist, dann kann Dir niemand verwehren, ein Grundstück in der freien Natur zu betreten. Die jagdliche Einrichtung jedoch darf nur mit Zustimmung des Jagdpächters betreten werden.
Ich habe noch keine umzäunte Jagdkanzel gesehen, denn solch ein Zaun ist nicht genehmigungsfähig und kein Jäger wird einen Schwarzbau errichten. Jäger haben nicht nur Freunde und so manch ein Jagdgegner wartet doch nur darauf, dass der Jäger einen Fehler macht.
Meist sind allerdings die Grundstücke wo so ein Jägerstand steht umzäunt und demnach ist das betreten verboten! ☺️