Darf ich als deutsch (mit deutschen Führerschein), ein Auto mit schweizer Kennzeichen fahren?

8 Antworten

Natürlich darfst Du das .. wenn die Führerscheinklasse zur Zulassung des Fahrzeugs passt, kannst Du fahren egal welches Kennzeichen etc. (nur aufpassend das auch die Versicherung das zulässt .. keiner als Alleinfahrer oder so eingetragen ist)-

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Auf Dauer in der Schweiz nicht. 

Wer als Deutscher auf Dauer ein schweizer Auto in der Schweiz führen will, benötigt eine schweizer Lenkberechntigung (so heißt die Fahrerlaubnis in der Schweiz). Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland darfst Du das auf Dauer auch nicht, dann wird Dir Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich Dir sagen, dass ich selbst als Student Lkw gefahren habe, der eine belgische Zulassung hatte, sowohl in (D) als auch in (B) das war als Aushilfe mit meinem deutschen Führerschein kein Problem.

Einer meiner Kunden fährt für eine schweizer Spedition (Zugmaschine Zulassung in der Schweiz, Auflieger Zulassung in Deutschland) und mußte dafür zu seinen deutschen Führerschein in eine schweizer Lenkberechtigung haben, weil die Schweiz keine EU ist. (Wohnsitz in D, Arbeitgeber in CH) In D war das kein Problem, weil die Firma Ihren sitz in CH hat.

Ein Freund von mir ist Niederländer, wohnt aber in Deutschland. Das Ausleihen eines Fahrzeuges seines Vaters und Fahren in D war kein Problem, weil er in D selbst ein Fahrzeug zugelassen hat. In NL sieht man das ganz streng. Sein Vater darf sich sein Auto mit deutscher Zulassung für Fahrten in Holland nicht ausleihen, das sehen die Holländer als Steuerhinterziehung.

Bei einer Kontrolle wäre dann die Verhältnismäßigkeit maßgebend, ob es eine vorübergehende oder eine dauerhafte Nutzung ist.

nurromanus  15.03.2015, 18:53

Lenkberechntigung (so heißt die Fahrerlaubnis in der Schweiz)

Das mag in Oesterreich so heissen, in der Schweiz aber nicht!

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Natürlich geht das, sofern die Haftpflichtversicherung weitere Fahrer zulässt. Allerdings würde ich eine schriftliche Bestätigung des Halters mitführen, damit einmal die Polizei bei einer Kontrolle dich nicht als Bösewicht (Autoklauer) anschaut und zweitens als Bestätigung für die vorgesehene Rückführung in die Schweiz (für ev. Zöllnerfragen)

Ich wüsste nicht ein Land, das Ausländern untersagt inländische PKW zu führen. Problematisch wird es erst, wenn ein internationaler Führerschein verlangt wird, da Deutschland nur das Wiener Abkommen, aber nicht das Genfer Abkommen unterzeichnet hat. Aber die Schweiz erkennt AFAIR den EU-einheitlichen Führerschein an ... manchmal verblüffen mich die Schweizer noch ;-)

weil die Schweiz nicht in die EU ist, wird es, wenn entdeckt, Konsequenzen haben