Darf er das?
Eine Freundin und ich sind auf eine Geburtstagsreise durch Deutschland eingeladen. Die Reise geht für jede Person auf das Geburtstagskind.
Die Bedingung unseres Freundes war durchgeimpft zu sein, was ich definitiv bin. Meine Freundin meinte sie ist bis dahin durch.
Jetzt sieht es so aus dass sie bis dahin doch nicht durch ist, obwohl sie das ja meinte. Sie behauptet er hätte das nie gesagt, ich bin mir sehr sicher dass er das gesagt hatte.
Er ist sauer weil er schon alles gebucht hat und will ihr die Rechnung nachhause schicken. Sie meinte sowas darf er nicht. Stimmt das?
4 Antworten
Selbstverständlich darf er ihr eine Rechnung nach Hause schicken, wer wollte es ihm verbieten? Wenn sie nicht zahlt, was zu erwarten ist, muss er das Geld auf dem Zivilklageweg einklagen. Ob das Erfolg hat und sich lohnt, steht auf einem anderen Blatt.
Ich glaube nicht, das man einem beschenkten etwas geschenktes in Rechnung stellen kann, wenn das Geschenk nicht verwendet oder nutzt.
Warum soll er das nicht dürfen?
Da so eine Reise geplant werden muss, steht der Termin nicht erst seit einer Woche sondern schon was länger und die Bedingungen waren klar kommuniziert worden (du bist dir sicher und der Gastgeber ist sich sicher- also wird die Sache mit der Impfung wohl genannt worden sein)
Jetzt sitzt der Gastgeber auf Reisekosten, die leichtfertig in den Sand gesetzt wurden- und diese Kosten kann er zurück verlangen.
Woher willst du das wissen ?
Zu mindestens kann er eine Zivilklage einreichen.... bei einer Tour durch Deutschland kommen sicher einige Kosten zusammen - ich würde mal einen Anwalt befragen.
Hunderte € einfach abschreiben- sicher nicht.
Sagen wir mal so: Er hat keinen rechtlichen Anspruch.
Und ja, man kann einen Anwalt fragen, wenn man noch mehr Geld ausgeben will.
Dürfen darf er.
Ob er seine Forderung durchsetzen kann, ist äußerst fraglich.
Nur bekommen wird er sie nicht.