Darf eine Kassiererin mich bloßstellen?
Hallo, ich hätte eine Frage und hoffe, dass mir diese jemand beantworten kann. Ich war heute mit meinem Sohn bei meiner Mutter zu besuch und da bat sie mich nach Lidl zu gehen und dort Knödel zu kaufen. Ich gehe und habe die falsche Variante und Menge gekauft, weil ich das falsch verstanden habe. Ich schnell zu Lidl zurück und ich wusste nicht was die Zeitspanne betrug, in der die Kühlkette unterbrochen werden darf, da die Knödel in der Kühltheke waren. Ich geh an die Kasse, lege die neue Ware drauf, aber habe die alte nicht dabei.
Ich bezahle, lege den Kassenbon vom Vorigen Kauf und den Tresen und sage ihr, dass ich die Sachen zurückgeben möchte. Sie schaut mich an und fragt welche Ware. Ich sage, die habe ich gerade eingeräumt, weil ich die Unterbrechung der Kühlkette so gering wie möglich halten wollte.
Sie sagt mir, dass das ja jeder behaupten könnte und ich die Ware ja zu Hause haben könnte. Dann fing ich langsam an zu verstehen wo mein Fehler lag. Ich erkläre ihr, dass ich die Knödel eben gekauft habe bei ihrer Kollegin. Sie holt den Chef und der sagt mir, dass er mir das Geld nicht geben kann und die Ware haben die auch eingezogen bzw. ich durfte diese nicht mehr holen.
Dann fängt die Kassiererin an mich komplett bloßzustellen. Die Schlangen waren voll und alle starren mich an als sei ich eine Betrügerin.
Darf Sie das ? Ich war völlig ratlos/hilflos in dee Situation. Mir war das alles so unangenehm, dass ich draussen sofort weinen musste. Dann kam noch eine andere Kundin die was zurückgeben wollte und die Kassiererin ruft mich während ich mit dem Chef rede:“ Ey hier, so macht man das.“ Dann spricht sie einen Kunden an und sagt wütend:“ Sie ist doch keine 5 mehr“, der Kunde:“ anscheinend schon.“
Die Kassiererin die mich davor bedient hatte, bei der ich die Ware gekauft hatte, hat das alles gesehen/gehört, dennoch hat Sie keine Courage gezeigt.
Nun wollte ich morgen wieder dorthin und mir die Überwachungskameras zeigen lassen, damit die sehen, DASS ich die Ware auch wirklich eingeräumt habe.. Ja, es war mein Fehler, aber braucht sie mich dann vor Kunden, Chef und meinem Sohn, so zu blamieren ? Ich habe ihr mehrfach erklärt, dass ich den Fehler eingesehen habe und ich sie verstehen kann, aber das einzige was kam war ein abfälliges:“ Das interessiert mich nicht, was sie getan haben, sie haben die Ware nicht.“
Darf ich vom Gesetz her, die Aufzeichnungen verlange bzw. mir diese zeigen lassen ?
Im schlimmsten Fall würde ich die Polizei dazu rufen.
Der Warenwert betrug 15€. Für 0,70€ würde ich nicht dorthin.
13 Antworten
Ich weiß nicht, ob Dir die Polizei da helfen kann, denn rechtlich gesehen, ist ja nichts passiert, was für die Polizei relevant wäre. Da käme maximal in Betracht, wenn Dich von Seiten der Filiale jemand wirklich direkt beleidigt hätte. Das könnte man unter Umständen zur Anzeige bringen, ist dann aber auch immer eine Frage des Nachweises. Gleichzeitig hast Du, so wie ich das sehe, aber auch kein Recht auf "Herausgabe" der Aufnahmen der Überwachungskameras (so es überhaupt welche gibt).
Natürlich war das Vorgehen der Filialmitarbeiter und des Chefs nicht in Ordnung, denn Du konntest ja die Rechnung vorlegen und hast auch versucht, von Dir aus alles zu erklären. Das hätte man sicher anders lösen können. Es wäre aber sicher besser gewesen, wenn Du mit der Ware, die Du zurückgeben möchtest, zuerst zur Kasse gegangen wärest und dort alles erklärt hättest. Denn dann wäre die Situation eindeutig gewesen.
Du könntest noch versuchen, eine e-mail an die Firmenleitung zu schicken. Sieh mal auf der Homepage nach, vielleicht findest Du da ja eine entsprechende Kontaktmöglichkeit. Ich würde da allerdings darauf achten, die Situation möglichst sachlich zu schildern, kannst aber schon zum Ausdruck bringen, dass Du mit der Art, wie das Problem behandelt wurde, nicht zufrieden warst. Vielleicht gibt es da ja dann doch noch eine gute Lösung für Dich.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute! Wenn Du magst, schreib mir, wie die Sache ausgegangen ist! 🙂
Mir ging es auch gar nicht so sehr um die Sache an sich, sondern um die geschilderte Vorgangsweise. Denn natürlich ist mir auch klar, dass die Situation durch den Umstand, dass die Ware nicht an der Kassa vorgewiesen wurde, durchaus kompliziert(er) wurde und natürlich auch die Überprüfung der Kühlkette ein Argument ist.
Du hast ja an die Firmenleitung verwiesen. Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass die Fragestellerin vielleicht kein Fass deswegen aufmachen sollte und es vielleicht besser auf sich beruhen lässt
Meine Mutter sagte mir, dass die Zeitspanne bis zu 30 Minuten betragen darf. Ich war nach 10 Min. wieder im Laden.
Produkte die der Kühlung unterliegen und den Laden verlassen haben, dürfen danach nicht mehr in den Verkauf gebracht werden. Das mit den 30 min. ist Unsinn. Niemand kann das kontrollieren.
Ich denke, dass es da keine fixe Regelung gibt, weil es ja auch sehr wohl einen Unterschied macht, unter welchen Bedingungen die Kühlkette unterbrochen wurde. Nur als Beispiel: im Winter, wenn es draussen Minusgrade hat, wäre es theoretisch weniger tragisch als im Sommer, wenn "Tropenhitze" herrscht. Das mit den 30 Minuten würde ich also mit sehr großer Vorsicht genießen und das Argument eher nicht einfließen lassen.
Gekühlte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen bzw. darf nicht mehr in den Verkauf. Das sollte jedem klar sein. Selbst wenn man sich während des Einkaufs noch umentscheiden sollte, gehört die Ware nicht zurück ins Kühlfach. Besonders empfindlich ist da TK-Ware. Ich möchte die Ware nicht kaufen.
Das Verhalten der Dame an der Kasse, geht natürlich gar nicht. Sie kann es schließlich auch auf vernünftige Art und Weise mit dir regeln. Stark sein und Kontra geben so die Person dir blöd kommt.
Stimmt alles. Auf dem Kassenbon stand natürlich die Uhrzeit drauf und ich war auch 10 Minuten danach wieder im Laden. Draussen war es auch relativ frisch, aber ich sehe wo der Fehler liegt. Naja, ein nächstes Mal sollte nicht vorkommen. 😇
Ich sehe hier keinen Straftatbestand. Du hast kein Recht, Videoüberwachung einzusehen deswegen.
Wenn du Ware zurückgeben möchtest musst du diese mit dem Bon an der Kasse vorzeigen.
Das Bloßstellen ist deine subjektive Empfindung.
Da kommt keine Polizei für deine 1,69€ Knödel und da werden auch keine Bänder gesichtet.
Das ist jetzt so, wie es ist.
Das war ein Warenwert von 15€, es waren mehr als eine Packung.
ich würde an die Filialleitung schreiben, den Vorgang sachlich schildern und mich über die Kassiererin beschweren, sowas geht garnicht!
Und was soll die Polizei dann machen? Der Fehler lag eindeutig bei dir!
Ja, natürlich lag er bei mir, aber ich möchte die 15€ doch bitte wieder haben. Bei 0,70€ würde ich das lassen, aber das ist dann wieder was anderes.
Welche 15 €? Die Knödel haben doch sicherlich nicht so viel gekostet.
Na ja, sie hat Ware die nicht mehr verkauft hätte werden dürfen, weil die Kühlkette unterbrochen war, in die Kühltruhe gelegt und anderen Kunden zugänglich gemacht. Der Laden hätte vorsorglich alle Packungen dieses Produkts aus der Truhe nehmen müssen und entsorgen. Man hätte Schadensersatz von ihr verlangen können.
So gesehen, ist sie noch ganz gut weg gekommen.