Darf eine Kassiererin mich bloßstellen?

13 Antworten

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Ich weiß nicht, ob Dir die Polizei da helfen kann, denn rechtlich gesehen, ist ja nichts passiert, was für die Polizei relevant wäre. Da käme maximal in Betracht, wenn Dich von Seiten der Filiale jemand wirklich direkt beleidigt hätte. Das könnte man unter Umständen zur Anzeige bringen, ist dann aber auch immer eine Frage des Nachweises. Gleichzeitig hast Du, so wie ich das sehe, aber auch kein Recht auf "Herausgabe" der Aufnahmen der Überwachungskameras (so es überhaupt welche gibt).
Natürlich war das Vorgehen der Filialmitarbeiter und des Chefs nicht in Ordnung, denn Du konntest ja die Rechnung vorlegen und hast auch versucht, von Dir aus alles zu erklären. Das hätte man sicher anders lösen können. Es wäre aber sicher besser gewesen, wenn Du mit der Ware, die Du zurückgeben möchtest, zuerst zur Kasse gegangen wärest und dort alles erklärt hättest. Denn dann wäre die Situation eindeutig gewesen.
Du könntest noch versuchen, eine e-mail an die Firmenleitung zu schicken. Sieh mal auf der Homepage nach, vielleicht findest Du da ja eine entsprechende Kontaktmöglichkeit. Ich würde da allerdings darauf achten, die Situation möglichst sachlich zu schildern, kannst aber schon zum Ausdruck bringen, dass Du mit der Art, wie das Problem behandelt wurde, nicht zufrieden warst. Vielleicht gibt es da ja dann doch noch eine gute Lösung für Dich.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute! Wenn Du magst, schreib mir, wie die Sache ausgegangen ist! 🙂

Vielen Dank! 😇

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 Vielleicht gibt es da ja dann doch noch eine gute Lösung für Dich.

Na ja, sie hat Ware die nicht mehr verkauft hätte werden dürfen, weil die Kühlkette unterbrochen war, in die Kühltruhe gelegt und anderen Kunden zugänglich gemacht. Der Laden hätte vorsorglich alle Packungen dieses Produkts aus der Truhe nehmen müssen und entsorgen. Man hätte Schadensersatz von ihr verlangen können.

So gesehen, ist sie noch ganz gut weg gekommen.

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@JeanMarie50

Mir ging es auch gar nicht so sehr um die Sache an sich, sondern um die geschilderte Vorgangsweise. Denn natürlich ist mir auch klar, dass die Situation durch den Umstand, dass die Ware nicht an der Kassa vorgewiesen wurde, durchaus kompliziert(er) wurde und natürlich auch die Überprüfung der Kühlkette ein Argument ist.

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@maexchen1999

Du hast ja an die Firmenleitung verwiesen. Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass die Fragestellerin vielleicht kein Fass deswegen aufmachen sollte und es vielleicht besser auf sich beruhen lässt

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Meine Mutter sagte mir, dass die Zeitspanne bis zu 30 Minuten betragen darf. Ich war nach 10 Min. wieder im Laden.

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@Kati226

Produkte die der Kühlung unterliegen und den Laden verlassen haben, dürfen danach nicht mehr in den Verkauf gebracht werden. Das mit den 30 min. ist Unsinn. Niemand kann das kontrollieren.

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@Kati226

Ich denke, dass es da keine fixe Regelung gibt, weil es ja auch sehr wohl einen Unterschied macht, unter welchen Bedingungen die Kühlkette unterbrochen wurde. Nur als Beispiel: im Winter, wenn es draussen Minusgrade hat, wäre es theoretisch weniger tragisch als im Sommer, wenn "Tropenhitze" herrscht. Das mit den 30 Minuten würde ich also mit sehr großer Vorsicht genießen und das Argument eher nicht einfließen lassen.

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@Kati226

Gekühlte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen bzw. darf nicht mehr in den Verkauf. Das sollte jedem klar sein. Selbst wenn man sich während des Einkaufs noch umentscheiden sollte, gehört die Ware nicht zurück ins Kühlfach. Besonders empfindlich ist da TK-Ware. Ich möchte die Ware nicht kaufen.

Das Verhalten der Dame an der Kasse, geht natürlich gar nicht. Sie kann es schließlich auch auf vernünftige Art und Weise mit dir regeln. Stark sein und Kontra geben so die Person dir blöd kommt.

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Stimmt alles. Auf dem Kassenbon stand natürlich die Uhrzeit drauf und ich war auch 10 Minuten danach wieder im Laden. Draussen war es auch relativ frisch, aber ich sehe wo der Fehler liegt. Naja, ein nächstes Mal sollte nicht vorkommen. 😇

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Ich sehe hier keinen Straftatbestand. Du hast kein Recht, Videoüberwachung einzusehen deswegen.

Wenn du Ware zurückgeben möchtest musst du diese mit dem Bon an der Kasse vorzeigen.

Das Bloßstellen ist deine subjektive Empfindung.

Dankeschön. 🙂

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Da kommt keine Polizei für deine 1,69€ Knödel und da werden auch keine Bänder gesichtet.

Das ist jetzt so, wie es ist.

Das war ein Warenwert von 15€, es waren mehr als eine Packung.

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ich würde an die Filialleitung schreiben, den Vorgang sachlich schildern und mich über die Kassiererin beschweren, sowas geht garnicht!

Und was soll die Polizei dann machen? Der Fehler lag eindeutig bei dir!

Ja, natürlich lag er bei mir, aber ich möchte die 15€ doch bitte wieder haben. Bei 0,70€ würde ich das lassen, aber das ist dann wieder was anderes.

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@Kati226

Welche 15 €? Die Knödel haben doch sicherlich nicht so viel gekostet.

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Das waren 10 Packungen.

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