Darf eine Berliner Schule bei Verspätung zur ersten Stunde den Unterrichtsausschluss, unentschuldigtes Fehlen und eine Note 6 verhängen?

6 Antworten

Dann dürfen die Lehrkräfte also warten, bis der letzte verpennte Schüler aufschlägt und dann mal langsam loslegen? Oder anfangen, um alle zwei Minuten von Langschläfern unterbrochen zu werden?

Jedes Handy hat einen Wecker, also frisch an und pünktlich zur Schule.

Ja, Du hast ein Recht auf Bildung, aber zu Rechten gehören auch Pflichten, in diesem Falle Pünktlichkeit.


Constantin12414 
Beitragsersteller
 28.04.2025, 18:13

Versteh mich nicht falsch, ich kann die Motivation dahinter zu 100% verstehen. Nur der Weg ich meiner Meinung nach der falsche.

superseegers  28.04.2025, 18:42
@Constantin12414

Nö, genau richtig. Pünktlichkeit ist keine Zierde. Wie soll denn ein Betrieb mit soviel Menschen laufen, wenn jeder aufschlägt wann er will?

Komisch...gerade in einer Berliner Schule hätte ich sowas nicht erwarte. Wende dich ans Schulamt und schildere den Fall....beschwer dich kräftig über die entsprechenden Lehrer...dann wird das schon rückgängig gemacht.

Wenn Du so viel Wert auf Bildung legst, erscheine pünktlich zum Unterricht :)

Mit der Note 6 bin ich einverstanden, mit dem Rest nicht unbedingt. Es sei denn, es kommt häufiger vor.

Im Zweifelsfall müssen Gerichte über diese "Strafen" entscheiden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Nein, natürlich nicht, keine Lehrkraft darf etwas dürfen, die haben immer nur zu müssen, so jedenfalls die Eltern hier bei uns.

Zudem hindern die keinen, pünktlich da zu sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn die Lehrkraft nachweisen kann, dass das zuspätkommen den Unterrricht massiv stört, dann ist es duchaus zulässig, dass sie den zuspätkommern den Zutritt zum Klassenraum verwehert. Ins besondere bei Klausuren etc. ist so was der Fall!