Darf ein Vermieter anordnen, den Hund auf eigene Kosten tagtäglich in Betreuung/Pflege zu geben?

7 Antworten

Der kann anordnen was er will.

Natürlich muss man das nicht befolgen - allerdings klingt das ja so, als gäbe es dafür einen Grund, nämlich dass der Hund allein daheim ist und Rabatz macht. Dass das aufhören muss, ist ja wohl klar. Wie man das genau anstellt, wird dem Vermieter am Ende latte sein.

"Anordnen" kann ein Vermieter gar nichts. Er kann Punkte und Bestimmungen im Mietvertrag und in der Haus-Mietordnung festlegen, die man mit Abschluss des Vertrages und Unterschrift akzeptiert. Aber sonst hat er nichts "anzuordnen".

Man hat als Hundebesitzer dafür zu sorgen, dass durch den Hund keine Belästigungen für andere Mieter entstehen. Da kann er dann durchaus den Vorschlag machen, dass man den Hund in Betreuung gibt, wenn man ihn allein lassen muss und er laut bellt. Bekommt man das nicht hin und der Hund stört weiter andere Mieter, muss man ihn abschaffen bzw. eine andere Lösung suchen.

Ich musste meinen Hund jahrelang zu meiner Mutter bringen, weil er am Arbeitsplatz nicht erwünscht war und fast die ganze Zeit über in der Wohnung bellte, wenn ich gearbeitet habe. Tierpension/-betreuung wäre nur in Frage gekommen, wenn meine Mutter es nicht gemacht hätte.

Der Vermieter kann anordnen, dass ihr den Hund abschaffen müsst.

er war ja offensichtlich sowieso ziemlich geduldig mit euch. Wenn sich andere Nachbarn beschweren, muss er handeln.

ihr habt ihm Hund in zehn Monaten nicht beibringen können mal alleine zu bleiben? Oder ist er den ganzen Tag alleine eingesperrt? In dem Falle solltet ihr ihn abgeben. Das ist kein Leben für einen Hund.