Darf ein Muslim vor einem weltlichen Gericht ziehen von oder ist es ihm verboten?
mit weltlichen Gericht meine ich Gerichte in Ländern wie z.B Deutschland wo Scharia nicht gilt.
6 Antworten
Warum so zögerlich gefragt …..selbst Muslim oder doch Ungläubige*r ?
Egal …..Selbstjustiz, hin bis zum Mord/Todschlag, sind Straftaten für die man/frau vor ein weltliches Gericht kommen…. so oder so, auch gezwungenermaßen.
Diese, Deine Frage stellt sich daher nicht in unserem Kulturkreis …alternativlos..
Scharia als alleinige Orientierung ist unzulässig, weil in wichtigen Passagen stark rechtswidrig….also vergiss, damit zu liebäugeln.
Unser Grundgesetz achtet die Würde aller Menschen an erster Stelle..
Wer sich dabei unwohl fühlt, sollte einen Ortswechsel in Betracht ziehen, dorthin wo milch und Honig fließen oder evtl. der Pfeffer wächst.
Ignatius I mit seiner perfekten Analyse kennt sicher solche Adressen.
LG bleib‘ gesund für die Reise
Es ist das Privileg, derer die in einer Demokratie zu leben, die auf einem Grundgesetz beruht.
Du darfst Gerichte anrufen. In Streitfällen sind sie die einzigen, die Recht sprechen.
Das GG steht über allem.
Aus Sicht des Islams muss er das vermeiden.im Notfall darf er dennoch .
Frage:
Darf ein Muslim ein Gerichtsverfahren vor einem Kuffar-Gericht anstreben?
Antwort:
Ein Muslim muss sein Bestes tun, um Gerichte der Kuffar zu vermeiden.
Wenn er jedoch keine andere Möglichkeit hat, darf er sie nutzen
Frage:
Assalamualaykum wa rahmatullahi wa barakatuhu
Bezüglich der Frage, die sie dem Fatwa-Komission gestellt haben, und zwar die Fatwa # 2151 mit dem Datum 6/6/1407:
In einem Land, in den Gerichten die es dort gibt, wird mit menschlichen Gesetzen gerichtet. Wobei nur die Möglichkeit besteht, durch dieses Gericht an seine eigenen Rechte zu kommen. Wird man zu einem Kafir, wenn man sich zu so einem Gericht wendet?
Antwort:
Wenn er verpflichtet ist dies zu machen, dann ist er kein Kafir; doch nur wenn es eine Pflicht ist und man seine Rechte nur durch diesen Weg erlangen kann. Er darf dadurch jedoch nichts erlangen wollen werden, was der Scharia entgegenspricht.
Möge Allah uns erflogreich für Sein Einverständnis machen. Assalamualaykum wa rahmatullahi wa barakatuhu.
Schaykh Abdul'Aziz Ibn Baz
Schaikh Abdur-Rasaq al-Affifi, hafidhahullah
https://islamfatwa.net/soziale-angelegenheiten/150-muslime-in-nicht-muslimischen-laendern/760-gerichtsverfahren-vor-kuffar-gericht-anstreben
Allenfalls bei einer extremistischen Auslegung des Islam macht diese Frage Sinn, da es ja beispielsweise in laizistischen Staaten mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit wie der Türkei oder Tunesien auch genug Gerichte gibt. Wenn man aber der Meinung ist, dass man rechtsstaatliche Einrichtungen meiden sollte, dann ist man in Europa ohnehin nicht gut aufgehoben und wird sicher in einer islamistischen Diktatur glücklicher.
vor einem weltlichen Gericht ziehen von oder
Was genau ziehen - den Hut? Und vor (oder von) wem?
Ich wüsste nicht, dass Muslime Hutträger wären.
Bei allem Respekt.