Darf ein Lehrer für eine bestimmte Klausur ein Attest verlangen?

8 Antworten

Bei angekündigten Klausuren/Arbeiten gibt es grundsätzlich immer Attestpflicht.

Bei unangekündigten Arbeiten kann er ja schlecht vorab eine Attestpflicht verhängen, weil dann wäre es wieder angekündigt.

Das darf er bei jeder geplanten Leistungskontrolle.

Ja, das war bei meinem Kind auch so. Und es war sogar noch strenger, nicht nureinfach eine Krankschreibung sondern es musste explizit Klausurunfähig als Grund angegeben sein. War dies nicht der Fall, gab es eine 6. Allerdings war es bei uns nie notwendig.

Das ist bei Klausuren durchaus so üblich und das Recht hat der Lehrer.


Xn1893 
Beitragsersteller
 24.10.2024, 19:47

War in der Mittelstufe bei mir nicht üblich, bin jetzt neu in der Oberstufe aber jetzt weiß ich ja Bescheid

NewBegin2018  24.10.2024, 19:49
@Xn1893

In der Mittelstufe mag es sein das es lockerer gehandhabt wird oder das man das nicht explizit erwähnt. In der Oberstufe kann man da aber mit ziemlicher Sicherheit von aus gehen, dass das so ist.

In der Oberstufe ist bei Klausuren eine AttestPflicht üblich. Das müsste auch iwann mal vom Koordinator mitgeteilt worden sein, ggf. auch schriftlich.


Xn1893 
Beitragsersteller
 24.10.2024, 19:46

Nein, bin jetzt auch neu in der Oberstufe und war das erste mal dass es von der Lehrkraft erwähnt wurde