Darf ein Lehrer eine Klausur einem Mitschüler mitgeben, wenn man krank ist?
der Fagetitel beschreibt es eigentlich ganz gut. Hier nach einem paar Zusatzinfos:
-es ist eine fünf
-es ist nicht mit dem Mitschüler abgesprochen
3 Antworten
Nein, DSGVO.
Die wichtigste Info fehlt: War sie in einem verschlossenen Umschlag oder nicht? Wenn ja, gibt's IMHO nix zu kritisieren.
notting
Die Note stand vorne auf dem Blatt drauf und sie war in keinem Umschlag
Unter DSGVO-Gesichtspunkten ist das natürlich grenzwertig. Andererseits kann man den Lehrern bzw. der Schule IMHO nicht zumuten, dass das ewig aufbewahrt wird oder dass sie alles einzeln per Post versehen.
notting
Zu meiner Schulzeit war das absolut an der Tagesordnung.
Heute gibt es aber wahrscheinlich unendlich viele Gesetze in Bezug auf den Datenschutz, die das verbieten.
Wobei: Früher wurden beispielsweise die mündlichen Noten auch öffentlich im Klassenraum besprochen... darf das heute eigentlich noch gemacht werden?
Also bei uns in der Schule werden die Noten auch manchmal laut vorgelesen aber davor wird immer gefragt ob man das möchte.
Nö