Darf ein Lehrer das Handy durchsuchen?

22 Antworten

Ich finde, es ist sogar seine Pflicht, um den Schüler vor Fehlentwicklungen zu bewahren. Die Eltern haben ein Recht darauf zu wissen, dass mit ihren Kindern etwas schiefläuft. Lehrer sind neben den Eltern ein wichtiges Glied in der Erziehung von Kindern.

nettermensch  05.02.2015, 14:11

wo steht das geschrieben.

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rudiraser1977 
Fragesteller
 05.02.2015, 14:11

Sollten das dann nicht eher die Eltern machen? Weil den Lehrer geht's ja nichts an^^ Und bei mir würde er nur ein paar Games finden....und die sind alle für mein Alter freigegeben....GV und so eben :-)

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LittleIranus  05.02.2015, 14:12

Nun, es mag ja deine Ansicht sein, das es wichtig wäre, wenn er es denn dürfte, aber damit verletzt er die Privatsphäre des Schülers und verschafft sich unter angeblicher Berufung auf sein Amt als Lehrkraft illegal Zugriff auf Daten des Schülers. Damit ist es, wenn mich nicht alles täuscht eine Straftat.

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SiViHa72  05.02.2015, 14:12

aber sie haben kein derartiges Recht, dass sie wie in diesem Fall gegen die Persönlichkeitsrechte des Schülers verstoßen dürfen.

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joker42  05.02.2015, 14:12

Egoshooter und Pornographie führen in KEINSTER Weise zu einer Fehlentwicklung!!!

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anastasiacc  05.02.2015, 14:12

schwachsinnig! das darf der lehrer nicht!! das ist ausspähen von persönlichen Daten!

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mariusbaum  05.02.2015, 14:13

Trotzdem laut Gesetz dürfen die Lehrer dass nicht weil es seine Privatsphäre ist.

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kevin1905  05.02.2015, 14:14
Ich finde, es ist sogar seine Pflicht, um den Schüler vor Fehlentwicklungen zu bewahren.

Was du findest ist allerdings im Bezug auf die faktisch-rechtliche Einordnung belanglos...und falsch.

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konfuzius0815  05.02.2015, 14:14

erzieherisch gesehn vielleicht diskutabel aber zurzeit gehen die persönlichkeitsrechte vor..., eine grosse errungenschaft, minderjährige vor allem, was sich erwachsen nennt, zu schützen und rechte zu gewähren...

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suessf  05.02.2015, 14:20

Sorry, dass ich das einfach schreiben "muss", aber: Was du findest, finde ich ziemlich daneben :-)

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Der Lehrer darf dir (wenn deine Eltern diesem irgendwann mal zugestimmt haben, wenn nicht, dürfte er dir das Hanhdy auch nichtl wegnehmen. - wenn du mit dem Gerät den Unterricht störst, müsste er dich des Klassenraumes verweisen.) dein Handy während des Unterrichts weg nehmen, wenn du damit den Unterricht störst, aber es durchsuchen darf er nicht. Auf dem Handy sind ja deine persönlichen Daten, mit dem Druchsuchen des Gerätes würde er deine Privatsphäre verletzen.

Wenn dein Lehrer tatsächlich soetwas macht, solltest du mit deinen Eltern und der Schulleitung sprechen (bzw. auch mit dem Lehrer) Der Leherer will ja auch nicht dass ihr als Schüler sein Handy durchsucht und guckt was er da alles so drauf hat.

Das Handy hast du ja bestimmt von deinen Eltern bekommen und die sind letzten endes auch da für Verantwortlich was du damit machst und welche Inhalte du darüber nutzt/ nutzen kannst. Wenn sie keine Sperre für gewaltätige Spiele etc. eingerichtet haben dann ist das deren Sache und unterliegt ihrer Verantwotung und nicht der Verantwortung des Lehrers. (Natürlich hat der leherer einen Bildungsauftrag aber deswegen darf er noch lange nicht deine Privatsphäre verletzen.)

Anders sieht es aus wenn er den Auftrag von deinen Eltern erhalten hat. Streng genommen sind diese (Wenn du ein Vertragshandy hast) Egentümer des Gerätes/Vertrages und du nur der Aktuelle Besitzer bzw. Nutzer von dem Gerät. Dann haben deine Eltern die komplette Entscheidungsgewalt wer, was, wann mit dem Gerät machen darf.

Darf ein Lehrer das Handy durchsuchen?
Kategorisch NEIN!!

Dies dürfen nur Polizeibeamte nach richterlicher Anordnung oder bei Gefahr in Verzug!

Sie dürfen das Handy jedoch bis Unterrichtsschluss einbehalten, wenn der Schüler dieses schulordnungswidrig verwendet hat.

nein das ist ein schwerer eingriff in die Privatsphäre

wenn deine Eltern dem jedoch zugestimmt haben und du noch minderjährig bist dann stellt dies keinen eingriff dar

mfg

Ein Lehrer darf dir das Handy wegnehmen wenn du in der Schule damit herumspielst, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Lehrer das Recht hat, in deinen Persönlichen Sachen herumzuschnüffeln. In der Beziehung ist der Lehrer auch nur ein Mensch und nicht die Polizei.

kevin1905  05.02.2015, 14:13

Auch die Polizei darf es nicht ohne weiteres. Wenn in Grundrechte eingegriffen werden soll bedarf es einer richterlichen Anordnung oder zumindest der sog. Gefahr in Verzug.

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