darf ein deutsches Gericht eine islamische ehe auflösen die in einer moschee vollzogen wurde?
6 Antworten
Ich denke nicht und warum sollte das ein Gericht tun. Allerdings ist solche Ehe hierzulande sowieso gar nicht anerkannt. Folglich sind die beiden gesetzlich nicht verheiratet.
wenn die Ehe außerhalb Europas und speziell in islamischen Ländern geschlossen wurde, war wohl nur eine Moschee zuständig.
in dem Fall kann ein deutsches Familiengericht in D das wieder auflösen; genauso wie Ehen, welche nach fremden Recht in anderen Religionen an sich rechtmäßig geschlossen wurden.
es gibt halt Gegenden in der Welt, in welchen zivile Ehen (also die nach unserem Schema) schlicht nicht möglich sind; wir aber kennen das Prinzip der Scheidung und können es anwenden.
bitte auch bedenken, dass wir hier in D jede Menge islamische Ehen mit minderjährigen Bräuten auf Antrag sofort auflösen, sofern die Braut das wünscht. die Religion fliegt da in Lichtgeschwindigkeit ausm Fenster.
Hat es gar keinen Anlass. Ehen sind in Deutschland nur rechtsgültig wenn sie amtlich eingetragen sind. Wer was in seiner Religionsausübung macht, fällt (sofern es keinen Menschenrechten widerspricht) unter die Religionsfreiheit. Diese Ehe ist dann vielleicht in der islamischen Gemeinde anerkannt. Aber sie hat keinerlei folgen was deutsche Rechtsprechung angeht. Als würde sie nicht existieren. Daher braucht sie auch nicht aufgelöst zu werden.
Aus islamischer Sicht wäre das nicht anerkannt, da sie keine islamischen Richter sind. Nach deutschem Gesetz wäre die Ehe jedoch aufgelöst
Aber wie hier die anderen sagen ist die islamische ehe sowieso nicht anerkannt
D ist gehalten, eine islamische Ehe erst mal anzuerkennen, wenn diese im Ausland geschlossen wurde. im Ausland gibt es die zivile Ehe oft nicht, also müssen wir das erst mal hinnehmen.
in D selber gilt das natürlich nicht und ob Moschee oder Kirche oder eine Zeremonie mit murmelndem Druiden im Wald: alles egal und ungültig, wenn in D stattgefunden.
warum sollte ein deutsches Gesetz solche Ehe auflösen. Diese Ehe ist sowieso gesetzlich nicht anerkannt. Nur eine standesamtliche.
Wenn das Gericht hier etwas entscheidet, wird es in Deutschland zumindest so geschehen. Sie würden bestimmt auch einen Grund dafür finden.
nein, kirchliche Ehen sind Privatfeiern und hat mit dem Staat nichts zu tun. Das gilt für alle Kirchen, einschließlich Katholisch, Evangelisch, Islamisch, etc.
Nein, das geht nicht. Hier gilt auch eine religiöse Hochzeit nicht. Wer nur islamisch verheiratet ist, ist nach dem deutschen Gesetz gar nicht verheiratet.
Durch die Trennung von Staat und Religion ist es zur Anerkenntnis der Ehe zwingend erforderlich, diese auf einem Standesamt beurkunden zu lassen.
auch hierzulande bei gesetzlichen Ehen kennen wir das Prinzip der Scheidung