Darf ein Balkonkraftwerk größer als die Balkonbrüstung sein?

2 Antworten

Ich denke,dass Du da eine Baugenehmigung brauchst,weil es den Ausseneindruck des Hauses verändert

Nein!

Wenn der Vermieter nicht antwortet, dann gilt das nicht als Zustimmung.

Und generell darfst Du das Äußere des Hauses nicht einfach verändern, was in diesem Fall aber gegeben wäre.