Darf die Schule mich Nachmittags eine Woche lang das Schulhaus putzen lassen?
Hallo,
Ich habe eine Konfetti Kanone abgeschossen in einem Stock und werde für andere Stöcke auch noch beschuldigt wo ich die Kanone nicht Mal abgeschossen habe. Und jetzt will die Schulleitung mich eine Woche (Nachmittags) zum Putzen da lassen. Ist das erlaubt?
3 Antworten
Du hast was angestellt, und wirst auf eine passende Weise bestraft, indem du deinen Dreck wegmachst. Und ich mein, du hast halt was angestellt, dir muss doch klar sein dass das Folgen hat.
Nimms einfach hin, so ne schlimme Strafe ist das jetzt auch nicht. Ich vermute mal, dass es genügt wenn sie dafür die Zustimmung der Eltern erhalten. Nimms wie ein Mann, so exzessiv ist das jetzt nicht, und dir muss doch klar sein, dass du eine Strafe kriegst, wenn du sowas machst. Steh dazu, anstatt dich jetzt aus einer gerechtfertigten Strafe rauszuwinden, und den beim nächsten Mal nach, bevor du sowas machst.
Nein das geht nicht.
Man darf dir Zusatzaufgaben geben, die dir helfen dein Fehlverhalten besser zu verstehen. Doch so nicht. Außerdem darfst du nur für Sachen "bestraft" werden, die du tatsächlich begangen hast und man dir nachweisen kann.
Ja, das ist eine Erziehungsmaßnahme und tatsächlich möglich.
Alternativ könnte auch direkt der Ordnungsmaßnahmenkatalog abgespult werden, der nicht nur in deiner Schulakte landet sondern auch ggf. auf dem Zeugnis vermerkt wird.
Rechtliche Grundlage:
z.B. Schulgesetz für das Land Berlin §62, Abs. 2
Erläutert im Schreiben der GEW Berlin zu den Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen:
Alle Maßnahmen müssen jedoch einen klaren Bezug zum Fehlverhalten haben; dabei spielt der Gedanke der Wiedergutmachung eine wichtige Rolle. (So kann z.B. bei Verschmutzungen oder Sachschäden ein Putz- oder Reinigungsdienst eine erzieherische Maßnahme sein).
Nein, das obliegt dem Richter. Die Entscheidung der Schulleitung
steht doch schon fest. Dazu kommt die Frage der Haftung/Versicherung.
Wenn der Schüler bei einer Arbeit, die ihm völlig fremd ist, einen
Unfall erleidet, landet der Entscheider natürlich vor Gericht. Aber
der Schüler kann enorme Schäden erlitten haben. Wenn die Arbeit
unverhältnismäßig, also illegal war, ist die Frage, wie der Entscheder
versichert ist. Hinzu käme dann die strafrechtiche Komponente.
Ein Richter hat damit nichts zu tun. Solch ein Fall wird nie vor Gericht landen.
Du malst dir hier Szenarien aus, die fernab der Realität sind.
Der Schüler ist natürlich über die gesetzliche Unfallkasse versichert. Auch, wenn er sich beim Ordnungsdienst verletzt.
Die Erziehungsmaßnahme ist nicht illegal sondern rechtens, wie du explizit den Erläuterungen der GEW entnehmen kannst.
Selbstverständlich muss er seinen Dreck wieder wegmachen.