Darf die Polizei falsche Versprechen machen?

8 Antworten

Wenn der Schulleiter die Anzeige an der Stelle zurückzieht passiert auch nix mehr. Diese Sachbeschädigung ist nicht von öffentlichen Interesse, so dass es strafrechtlich weiter verfolgt werden müsste.

Der Polizist hat dir an der Stelle aber keinerlei Versprechen gemacht mit "nichts zu befürchten". Das hat keinerlei Aussagekraft.

Der Polizist kann dich an dem Punkt übrigens nicht anzeigen, war ja nicht sein Eigentum (bzw, können ist relativ, wird er aber nicht tun. Der hat auch andere Sachen zu erledigen)

Ich sags mal so : Zu verlieren hast du nichts in der Konstellation


HfPol110  12.04.2022, 23:00

Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen. Man kann wenn überhaupt einen Strafantrag zurückziehen.

Der Polizist wird es so oder so anzeigen, auch ohne Strafantrag. Der StA wird dann über den weiteren Verlauf entscheiden.

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tortoise64  12.04.2022, 22:22

Ist doch öffentliches Eigentum

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tortoise64  12.04.2022, 22:25
@LePetitGateau

Warum beantwortest du die Frage nicht selbst, du scheinst die Antwort ja zu kennen?

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Die Anzeige wurde schon gemacht. Man kann sie dann nicht mehr zurück ziehen. Wenn das Verfahren schon läuft, dann kann geht das in jedem Falle zur Staatsanwaltschaft. Und die entscheiden dann, ob das Verfahren eingestellt wird. Wenn die Schulleiterin und die Polizei der Meinung sind, dass man das Verfahren einstellen soll, weil Du es aufgeklärt und in Ordnung gebracht hast, dann wird die Staatsanwaltschaft das wahrscheinlich einstellen. Aber die müssen das nicht.


john4711  12.04.2022, 22:38

Die Schulleiterin kann aber den Strafantrag zurücknehmen.

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1. Die Polizei darf dir das blaue vom Himmel versprechen um Informationen zu bekomme. Auf die Strafe hat das keinen Einfluss.

Nur Richter oder Staatsanwaltschaft dürfen Deals anbieten. Wenn ein Polizist sagt, gestehe und du bekommst keine Strafe ist das nichts wert. Nur wenn der Staatsanwalt oder Richter das anbietet ist es bindend.

2. Auch wenn die Direktorin die Anzeige zurück zieht läuft das Verfahren weiter. Strafanzeigen können nicht zurück gezogen werden. Wenn ein Strafverfahren angestoßen wurde läuft es, bis die Staatsanwaltschaft die Einstellung beschließt oder ein Gericht das Verfahren zu Ende bringt.

Es gibt keine "Deals" mit der Polizei. Was die Pol dir verspricht, ist in aller Regel unverbindlich. Verbindliche Deals sind nur mit der Staatsanwaltschaft möglich, die muss ohnehin die Entscheidung über Anklageerhebung oder Einstellung treffen.

Und bei Sachbeschädigungen zulasten staatlicher Einrichtungen ist grundsätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung anzunehmen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Diese „Versprechen“ sind so viel Wert wie die Ampel-Regierung oder Putins Versprechungen, ich würde mich da also nicht drauf verlassen.