Darf die Ausbildung mir das vorschreiben?
Ich habe eine Ausbildung angefangen und war den ersten Tag da, es ist eine Ausbildung für die man bezahlen muss, deswegen komme ich da nicht so schnell mehr raus. Wir haben die Schulordnung bekommen aber ich komme nicht klar damit, dass wir nach unseren aussehen benotet werden. Außerdem steht da das ich mich ausziehen muss wenn sie das wollen. Aber ich will das alles nicht, was kann ich
jetzt machen?
„Um dem ganzheitlichen Anspruch der Ausbildung gerecht zu werden, ist ein Abschminken, sowie das Entkleiden zu Übungszwecken jederzeit durch eine Lehrkraft anzuordnen und durch den Auszubildenden auch auszuführen.“
es ist eine Kosmetik Ausbildung aber trotzdem will ich selber über meinen Körper entscheiden
6 Antworten
Guten Morgen,
welche Ausbildungsfirma steckt denn dahinter? Es ist nicht normal das Aussehen bzw. ausziehen zum Programm gehören.
Da solltest Du einmal z.B. das Arbeitsamt bzw. andere Institutionen danach fragen.
Bleibe wachsam, denn jeder Vertrag kann auch gekündigt werden von Deiner Seite.
Um was für eine Ausbildung geht es? Wenn es jetzt eine Ausbildung zum Bademeister ist, kann ich das noch verstehen oder sonst?
Normalerweise ist das illegal und gehört sogar in die Medien. Doch seit 2020 ist sowieso nichts mehr normal. Gehe am besten zu deinen Eltern und zu einem Anwalt und lasse die Sache prüfen.
Tja, wie ich immer sage: Im Bildungssystem gibt es nichts, was es nicht gibt.
Wo bitte steht, das ihr nach Aussehen bewertet werdet?
Auch abschminken ist völlig in Ordnung. Ihr seid an einer Kosmetikschule und schminkt euch gegenseitig zum üben. Wie soll das sonst funktionieren.
Was das entkleiden angeht, ihr müsst euch nicht nackig machen. Überleg mal, was du bei deiner letzten Kosmetik ablegen musstet. Mehr wird aich in der Schule verlangt.
Hattest du vor dem Vertragsschluss mit der Schule die Möglichkeit, diese Schulordnung einzusehen? Wird im Vertrag darauf verwiesen? Ist sie zum Beispiel über die Website öffentlich einsehbar? Wenn ja, dann könntest du maximal noch von einem Anwalt prüfen lassen, ob diese Klausel eventuell als sittenwidrig zu bewerten ist. Wenn nicht, ist die Schulordnung nicht bindend.
Aber hast du mal nachgefragt, was genau mit "entkleiden" dort gemeint ist? Vielleicht geht's ja nur darum, dass Kleidung gewechselt wird. Oder dass einzelne Kleidungsstücke ausgezogen werden, um im Anschluss aber dennoch eine Bedeckung mit Bademantel, Handtuch oder ähnlichem zu gewährleisten.
Ich mein, in diesem Beruf handhabt man es doch später beim Kunden auch so, dass man diesen nicht nackig in der Gegend rumliegen und sich unwohl dabei fühlen lässt. Es ist recht normal, dass bei der Kosmetik das Oberteil ausgezogen wird. Der BH bleibt aber an. Und auf der Liege ist dann sofort eine Decke und ein Handtuch am Start, mit dem man wieder bedeckt wird. So, dass die Kosmetikerin zwar auch Hals und Dekolleté mitbehandeln kann, man sich aber keinen Moment lang unwohl und entblößt fühlt.
Du kannst davon ausgehen, dass die Schulordnung von der Rechtsabteilung gecheckt wurde. Aber ich meine, du kannst die Ausbildung natürlich abbrechen...
Ich werde das Geld noch weiter bezahlen müssen ohne das ich die Ausbildung dann noch mache, bis zum viertel Jahr.
Welche Ausbildun steckt denn dahinter? Das solltest Du einfach mal angeben.
Was in diesem Text steht ist doch sehr fragwürdig. Evtl. fragst Du mal eine Fachfrau aus der Branche, die Dir entsprechende Infos geben kann. Oder mach Dich über die Innung schlau.
Die Frage ist eher, um welche Ausbildung es sich handelt...