Darf der Vermieter Zwischenmiete verbieten. 2er-WG mit gleichber. Mietern (ich gehe ins Ausland), nur mein Zimmer wird zwischenvermietet (für 6 Monate)?

6 Antworten

Nein: Wirtschaftliches Interesse von Mieteinkünften währen eines begrenzten beruflichen Auslandsaufenthaltes stellen eine berechtigtes Interesse zur Untervermietung dar. Das kann der VM nur dann verweigern, wenn in der Person des Zwischenmieters konkrete Gründe dagegen sprächen, einer Untervermietung der WG ausdrücklich ausgeschlossen wurde oder der Grund der Untervermietung bei Vertragsschluss längst geplant war.

Ansonsten bräuchte es nicht einmal der Zustimmung des VM, wenn alle WG-Mitglieder gleichberechtigte Mieter sind und zusammen einen Vertrag unterschrieben haben, darf jeder auch jedem einzelne Zimmer untervermieten.

Nur wenn jedes WG-Mitglied seinen eigenen Vertrag mit dem Vermieter hat oder ein Wechsel der Bewohner (auch im Innenverhältnis) ausgeschlossen wurde, braucht man die Zustimmung des Vermieters und Hauptmieters – egal, ob der Vertragsgegenstand nur ein Zimmer oder eine ganze Wohnung ist.

G imager761

Ja, das darf und kann er. Warum nicht, Du hast doch bestimmt einen Mietvertrag unterschrieben??!!

Der Vermieter will natürlich wissen, wer in SEINER Wohnung berechtigt wohnt. Haftbar bist du sowieso für Schäden, die der Zwischenmieter evtl. anrichtet.

GW0719 
Fragesteller
 13.08.2015, 18:25

Hallo. Das Wissen ist natürlich kein Problem, ich bringe den Zwischenmieter gerne ins Hausverwaltungsbüro mit. Aber darf er es verbieten?

imager761  13.08.2015, 18:45
@GW0719

Aber darf er es verbieten?

Das darf er, wenn ihm der Leumund des Zwischenmieters nicht gefällt :-O

Die Untervermietung darf/kann der Vermieter so gut wie gar nicht untersagen.

Allerdings müßte in dem Fall auch der 2. Mieter seine Zustimmung geben.

Ja das darf er. Es ist sein Haus und er darf bestimmen wen er darin wohnen haben möchte. Stell dir doch mal vor, dein Zwischenmieter ist ein Vadale, Messi, oder was auch immer. 

Gerhart  14.08.2015, 15:24

Berechtigtes finanzielles Interesse der WG zur Untermiete bei Auslandsaufenthalts eines Mieters. Der Vermieter darf nicht untersagen, außer, der Untermieter hat einen kriminellen Hintergrund