Zwischenmiete für 3 Monate ohne Einverständnis des Vermieters

3 Antworten

  1. Nur beide Hauptmieter gemeinsam können den aktuellen Mietvertrag kündigen. Bis zum Ende des Mietverhältnisses haften beide Hauptmieter gegenüber dem Vermieter für die Gesamtmiete.

  2. Die nun wieder ausgezogene Mieterin hatte keinen Schriftlichen MV mit euch beiden Hauptmietern, aber solange sie nicht in den bestehenden MV integriert war, bestand ein mündlicher MV zwischen ihr und euch beiden Hauptmietern, der einer schriftlichen Kündigung bedurfte. Fehlt diese Kündigung, so besteht dieser Vertrag immer noch.

  3. Für 3 Monate kannst du gemeinsam mit dem anderen Hauptmieter einen befristeten Untermietvertrag mit einer dritten Person abschließen. Der Vermieter kennt die Situation und wird die Zustimmung nicht verweigern, wenn gleichzeitig die Kündigung vorgelegt wird.

  4. Der andere Hauptmieter ist für jeden finanziellen Schaden, den du durch seinen Auszug ohne gemeinsame Kündigung erleidest, verantwortlich. Stelle Schadensersatzforderungen.

  5. Die Variante Aufstocken solltest du bevorzugen, aber nur, wenn der Vermieter vorab den bestehenden Mietvertrag einvernehmlich mit allen Beteiligten auflöst und mit dir einen neuen und befristeten MV abschließt.

Gerhart  25.11.2013, 12:38

Korrektur unter 5. : .....und UNbefristeten MV abschließt.

Du hast 450 € eigenes Einkommen, hältst 2 Katzen, Dein Mitmieter ist ausgezogen, der gemeinsame Mietvertrag nicht gekündigt. Dazu noch die negative Schufa (nicht wegen Mietschulden, aber vermutlich bald...). Dein Mitmieter muss Deine Kündigung mit unterschreiben. Tut er das nicht, kannst Du nur hoffen, dass Dein Vermieter von sich aus den Vertrag kündigt. Macht dieser auch nicht mit, stell die Mietzahlungen ein und der Mietvertrag wird in Kürze fristlos gekündigt. Dann hast Du zwar Mietschulden, die Du abstottern musst, aber der Vertrag ist dann beendet und auch die "Scheidung" von Deinem Mitmieter vollzogen. Sieh zu, wo Du dann mit Deinen beiden Katzen unterkommst.

serenitydoll 
Fragesteller
 09.01.2014, 09:35

mein mitbewohner ,der schon ausgezogen ist muss nun noch mitzahlen ;) ich bin gerade auf der suche anch einer eigenen wohnung

Du musst das mit der Hausverwaltung klären.

serenitydoll 
Fragesteller
 25.11.2013, 01:02

was mache ich wenn diese nein sagen und er nicht zahlt ? weil ich kann nicht einfach für zwei Miete übernehmen , das einzige was ich kann ist diese alleine für ein halbes jahr nehmen , da ich durch einen 450 eurojob aufstockung kriege und das amt mir das dann zahlen würde , sodass ich in ruhe etwas neues suchen kann . aber dann ist der punkt kann ich ihn wenn ich mich dann dafür bereit erkläre einfach aus dem mietvertrag nehmen lassen oder hat er trotzdem eine kündigungsfrist ?

angy2001  25.11.2013, 08:22
@serenitydoll

Er hat trotzdem eine Kündigungsfrist. Aber die Hausverwaltung wird auch keine Lust haben, dem Geld hinterher zu rennen. Fertige doch mal einen befristeten Mietvertrag aus für den Zwischenmieter, die Befristung muss aber im Vertrag begründet werden - und das kannst du ja auch dadurch dass du ihn an deine Kündigungsfrist von 3 Monaten bindest. Dann geh damit zur Hausverwaltung und rede mit denen, erkläre ihnen, die bekommen nur so ihre Miete pünktlich und nimm auch gleich deine Kündigung schriftlich mit. Jetzt kannst du zum 28.01.14 kündigen.

Probiere es.