Darf das Bundesverfassungsgericht einfach Gesetze von der Regierung kippen?

10 Antworten

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Nein, einfach Gesetze kippen darf das BVerfG nicht, seine Aufgabe ist es aber, verfassungswidrige Gesetze zu kippen. Wobei es im konkreten Fall gar nicht um das Gesetz, sondern nur um das Procedere der Beschlussfassung ging und das BVerfG hier nur entschieden hat, dass die Beschwerde nicht offenkundig unbegründet ist und durch die Nicht-Verschiebung der Abstimmung ein irreperabler Schaden entstünde, dem gegenüber eine Verzögerung bei der Verabschiedung das kleinere Übel sei, es wurde nicht einmal in der Hauptsache entschieden - aber auch das zählt zu den verfassungsmäßigen Aufgaben des Verfassungsgerichtes.

Frau Lang kann selbstverständlich keine Richter entlassen, das wäre ja noch schöner, die können nur nach schwereren Vergehen aus dem Dienst entfernt werden, so etwas liegt hier jedoch ohne jeden Zweifel nicht vor. Allerdings erlaube ich mir die Anmerkung, dass der politische Einfluss auf das Gericht alleine durch das Wahlverfahren schon bedenklich hoch ist.

Ontario  22.11.2023, 08:17

Die Zusammensetzung dieses Richtergremiums schließt nicht aus, dass es da auch politischen Einfluss gibt.. Die Richter und Richterinnen gehören unterschiedlichen Parteien an.

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Darf das Bundesverfassungsgericht einfach Gesetze von der Regierung kippen?

Aufgabe des BVerfG ist die Prüfung der Konformität von Gesetzen und Verodnungen mit dem Grundgesetz, wozu auch der Prozess der Gesetzesgenese gehört. Und hier wurde nicht "gekippt", sondern lediglich richterlich entschieden, dass der durch den unsinnigen Zeitplan zur Verabschiedung entstandene Zeitdruck auf die Abgeordneten, die das Gesetz lesen, bewerten und diskutieren müssen, einem ordentlichen Verfahren entgegensteht, sodass der palamentarische Prozess erst später weiterlaufen kann.

Ricarda lang hat schon Konsequenzen angekündigt

Das interessiert nun genau gar niemanden.

könnte sie die Richter entlassen die das heizgesetz verschoben haben?

Natürlich nicht.

Es soll nach dem Sommer kommen obwohl habeck es noch diesen Monat machen wollten

Zum jetzigen Zeitpunkt ist höchst unsicher, ob es überhaupt kommt, und wenn, in welcher Form.

In diesem Fall wurde das Gesetz nicht für verfassungswidrig erklärt sondern lediglich entschieden, dass die Abgeordneten des deutschen Bundestages mehr Zeit haben müssen, sich mit dem Inhalt des Gesetzes zu befassen, bevor darüber im Bundestag die Abstimmung erfolgen darf. Ein Gesetz kann erst dann für verfassungswidrig erklärt werden, wenn es als fertiges Gesetz existiert. Natürlich darf das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) das, den genau dafür ist es da und in unserem Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) verankert. Zwar ist der Gesetzgeber bei der Gesetzgebung bereits selber an das Grundgesetz und an die darin verankerten Grundrechte gebunden (Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes), jedoch schaffen es trotzdem immer mal wieder auch verfassungswidrige Gesetze durch alle anderen Verfassungsorgane, also durch den deutschen Bundestag, durch den Bundesrat und die Gegenzeichnung durch den Bundespräsidenten. Diese Gesetze, werden dann, wenn jemand dagegen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhebt, von diesem für verfassungswidrig oder in manchen Fällen auch "nur" für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Wird ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, dann gilt ein Zustand, als ob das entsprechende Gesetz niemals existiert hätte. Wird ein Gesetz "nur" für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, dann gilt das Gesetz mit Ausnahme der vom BVerfGE beanstandeten Paragraphen zunächst fort. In diesem Fall, erlegt das BVerfGE dem Gesetzgeber eine bestimmte Frist auf, innerhalb derer er das Gesetz verfassungskonform anpassen muss. Häufig, regelt das BVerfGE dann auch die Regelungen für den Übergangszeitraum selber. Die Bundesverfassungsrichterinnen- und Richter, werden zur Hälfte vom deutschen Bundestag und zur Hälfte vom Bundesrat gewählt. Ihre Amtszeit, darf maximal zwölf Jahre lang dauern. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht und ein Verfassungsorgan zugleich.

Mfg

Das Bundesverfassungsgericht hat nichts gekippt, sondern in einem Eilverfahren ohne Entscheidung in der Hauptsache nur dafür gesorgt, dass das Gesetz nicht im Affengalopp durch den Bundestag geprügelt wird.

Es ist in seiner Eilentscheidung dem Antrag eines CDU-Abgeordneten gefolt, der den Abgeordneten eine gewisse Zeit sichern wollte, um sich mit der Materie auseinanderzusetzen und eine soluide Entscheidung zu treffen.

Egal wie man zu dem Gesetzesvorhaben steht, geht es in diesem Fall nicht um das Heizungsgesetz, sondern um die Rechte des Bundestags auf eine ordnungsgemäße Abwicklung des Gesetzgebungsverfahrens.

Das Gesetz wird also in jedem Fall kommen, nur eben nicht in dieser Woche.

Anmerkung: die Regierung bringt Gesetzentwürfe ein. Entscheiden kann über Gesetze nur der Bundestag.

Das Bundesverfassungsgericht kann durchaus Gesetze kippen, wenn es sie für verfassungswidrig hält, bzw. Nachbesserung verlangen, um Verfassungsbedenken auszuräumen.

Das war aber hier noch gar nicht der Fall, da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist. Es wurde lediglich eine einstweilige Verfügung erlassen, damit keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, bevor der Bundestag überhaupt die Chance hat, sich eine fundierte Meinung zu dem Gesetz zu bilden.