Bushaltestellen besitzer?

7 Antworten

Also, die Grundstücke, auf denen die Haltestellenhäuschen oder Wartehallen stehen, gehören i.A. den Kommunen, die Einrichtungen selbst i.A. den Verkehrsbetrieben. Gelegentlich kommt es vor, daß die Anlagen auf Privatgrund stehen, dann steht den Eigentümern natürlich eine Entschädigung zu, z.B. in Form einer Pacht. Es gibt also keine generelle Regel, die überall gilt. Da die Wartehallen heutzutage oft Werbeträger sind, können sie auch speziellen Unternehmen gehören, z.B. der Deutschen Städtewerbung o.ä.

Meinst du die Grundstücke oder die Ausstattung, also das Schild und das Wartehäuschen? Die Wartehäuschen gehören meistens den dort werbenden Unternehmen

Das kann ganz unterschiedlich sein, da gibts keine einheitliche Regelung. Da viele Kommunen knapp bei Kasse sind, gibt es zum Teil recht wüste Regelungen. So haben manche Städte Dinge wie Ampeln, Straßenlaternen oder natürlich auch Bushäuschen an Investmentgruppen verkauft. Dafür zahlen sie dann jeden Monat eine Pacht bzw. Miete. Braunschweig ist z.B eine Stadt, in der sowas gemacht wurde. Die Städte können dadurch einen Teil ihrer Schulden tilgen, müssen dafür aber jeden Monat hohe Beträge zahlen.

In der Regel wird das Grundstück von der jeweiligen Kommune den Verkehrsbetrieben zur Verfügung gestellt. Was die Ausstattung der Haltestelle betrifft (Beschilderung, Warte-häuschen etc.), so wird dies von den jeweiligen Verkehrsbetrieben aufgestellt.

Bevor noch mehr Mist erzählt wird:

Rein rechlich kann das Gebäude nur dem Grundstückseigentümer gehören (da fest mit dem Grundstück verbunden). Damit gehört es i.A. der Gemeinde.

Es wird aber heute sehr oft von privaten Werbefirmen errichtet und gewartet/gepflegt.