6 Antworten
Das Jobcenter würde (wenn) überhaupt nur diejenigen Kosten der Unterkunft bewilligen, wie sie im Rahmen des monatlich regulären Mietzinses am Anfang des Monats angefallen wären, in dem der Antrag auf ALG II + KDU gestellt würde.
Bereits vor Antragstellung bestehende Mietschulden aus Vormonaten würde das JC hingegen nicht zur Übernahme anerkennen.
Nein, du musst eine Mietbescheinigung vom Vermieter einreichen und nicht mehr und nicht weniger wird gezahlt. Wenn das Amt meint, dass die Miete unverhältnismäßig ist, bekommst du einen Maximalbetrag und musst den Rest selbst zahlen, oder umziehen.
muss mir das Amt die Wohnkosten in Höhe von 6000 Euro bewilligen
Das Jobcenter muss GAR NICHTS.
Man prüft deine Bedürftigkeit und entscheidet dann ob und wie viel dir zusteht. In welchem Umfang der die Miete gewährt wird hängt davon ab in welcher Region du wohnst.
6000 € / pro Jahr verteilt auf zwölf Monate - das wäre realistisch.
Die Bestellung für deinen Ferrari solltest du vorerst auf Eis legen.
6.000 Euro??? Darf es vielleicht auch ein bisschen mehr sein?
Das Amt wird Dir das bewilligen was Dir zustehen würde. Das wird aber sicherlich sehr genau vom "Amt" geprüft.
im teureren Umkreis von mir bekommt eine Einzelperson 45qm und maximal 550 Euro Kaltmiete bezahlt im Monat,dazu zahlen sie noch die Heizkosten.