brust implantate von krankenkasse bezahlt?

4 Antworten

Eine Bruststraffung wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen, da sie meist aus ästhetischen Gründen und nicht aus medizinischer Notwendigkeit durchgeführt wird. Ausnahmen können vorliegen, wenn die Bruststraffung im Rahmen einer medizinisch notwendigen Brustverkleinerung oder zur Behandlung von Krankheiten wie einem intertriginösen Ekzem erfolgt.

Details zur Kostenübernahme:

Ästhetische Gründe:

Wenn die Bruststraffung rein kosmetisch ist, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse unwahrscheinlich.

Medizinische Notwendigkeit:

Eine Kostenübernahme kann in Betracht gezogen werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, beispielsweise bei starker Asymmetrie, die zu funktionellen Problemen führt, oder bei einer chronischen Entzündung in der Brustumschlagsfalte, die durch eine Hängebrust verursacht wird.

Brustverkleinerung:

Wenn die Bruststraffung im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Brustverkleinerung durchgeführt wird, kann die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.

Antragstellung:

Bei medizinischer Notwendigkeit sollte ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden, der alle ärztlichen Bescheinigungen und Belegfotos enthält, die die Notwendigkeit des Eingriffs belegen.

MDK Prüfung:

Der Antrag wird in der Regel dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Prüfung vorgelegt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Während Bruststraffungen meist eine Privatleistung sind, gibt es Ausnahmen, bei denen die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise übernimmt, insbesondere bei medizinischer Notwendigkeit oder im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Brustverkleinerung.

Quelle: Google suche


Renate2511  21.07.2025, 12:40

Super formuliert. Da muss ich nichts mehr hinzuzufügen.

Hängebrüste werden in differenzierte Grade aufgeteilt!

Eine medizinische Indikation ist gegeben, bei einer Hängebrust Grad 3, wenn es auf Grund dessen zu starken Schmerzen und/oder funktionellen Einschränkungen > Rückenschmerzen und Fehlhaltungen kommt. In solchen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen eine Straffung der Brust.

Voraussetzung ist ein ärztliches Gutachten, das von den Krankenkassen entsprechend geprüft wird.

Alles Gute für Dich!

Dazu bräuchtest du dann wahrscheinlich ein psychologisches Gutachten das dich das soooo sehr belastet und es dringend notwendig ist. Freiwillig zahlt die Krankenkasse das nicht, weil es ja normalerweise eine Schönheits OP ist.

Das hängt von deiner Krankenkasse ab. Es liegt bei Dir - von der Beschreibung her - aber keine medizinische Notwendigkeit vor. Da Du Dich aber mit deinem Körper unzufrieden fühlst und es Dich auch psychisch belastet, kann es sein, dass die Krankenkasse das übernimmt.

Am besten fragst Du natürlich deine Krankenkasse direkt.