Bruder verwehrt Zugang zum Elternhaus, darf er das?


03.11.2023, 09:26

Ich bin im Moment dabei, eine gesetzliche Betreuung für meine Mutter zu beantragen, um meine Mutter vor dem totalen Verlust zu schützen. Die Unterlagen dafür, müssten die nächsten Tage per Post kommen. Bis ein Betreuer eingesetzt ist, würde es aber nochmal zwei bis drei Monate dauern können, das hat man mir beim Betreuungsgericht bereits gesagt.


08.12.2023, 14:27

Kleines Update:

in den nächsten Tagen, wird der gesetzliche Betreuer für meine Mama eingesetzt. Dann gibt es kein Gerangel mehr um das Hab und Gut von ihr.

Ich bin so froh, dass es doch so schnell ging. Alle zuständigen Stellen, haben mich bereits kontaktiert, haben meine Mama begutachtet und mir versichert, dass ich das Richtige getan habe, für meine Mutter.

6 Antworten

Wenn Ihr dort nicht mehr wohnt, darf er das meiner Meinung nach.

Den Zugriff auf das Eigentum der Mutter darf jedoch - auch meiner Meinung nach - nicht verwehren, und ich kann nur dazu raten, einen Anwalt einzuschalten.

Vielleicht einen Fachanwalt für Betreuungsrecht.


Steffiundandere 
Fragesteller
 03.11.2023, 08:48

Wir wohnen dort nicht mehr. Aber ich habe, genau wie er, die Betreuungsvollmacht, da kann er doch nicht so eigenmächtig handeln.

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Agamemnon712  03.11.2023, 08:50
@Steffiundandere

Wenn Ihr dort nicht mehr wohnt, hat der Bruder u.U. das alleinige Hausrecht, sofern er dort Mieter ist.

Den Zugang zum Eigentum der Mutter darf er jedoch, wie bereits geantwortet, meiner Meinung nach nicht verwehren.

Ihr solltet zunächst versuchen, einen Termin zur Abholung der Gegenstände mit dem Bruder zu vereinbaren.

Klappt das nicht, ab zum Anwalt. Das wäre meine Vorgehensweise.

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Steffiundandere 
Fragesteller
 03.11.2023, 09:23
@Agamemnon712

Er hatte, genau wie ich einen Schlüssel zum Haus. Ist hingefahren und hat das Schloss einfach ausgetauscht. Er hat ja ganz normal Zugang dazu gehabt, wie ich auch.

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Bei solchen Dingen, gibt es in den Familien am meisten stress und sie reden nicht mehr miteinander.

Woher ich das weiß:Recherche

Ist deine Mutter noch in der Lage sich selbst zu äußern? Dann soll sie ihm seine Vollmacht entziehen. Waren die Unterschriften unter der Vollmacht beglaubigt?

Wieso hast du den Eindruck er manipuliert deine Mutter?

Wenn ich dich richtig verstehe - handelt es sich um euer gemeinsames Elternhaus in dem ihr beide nicht mehr wohnt und die Mutter ist Alleineigentümerin des Hauses.

Dann darf er selbstverständlich nicht die Schlösser wechseln. Unter Bezug auf deine eigene Vollmacht würde ich ihn schriftlich zur Unterlassung auffordern, ihm mitteilen, dass dir das Eigentum der Mutter bekannt ist und du ihn soweit erforderlich im Auftrag der Mutter schadenersatzpflichtig machst.

Kleiner Tipp am Rande - ich würde vom Gericht einen ihrer Betreuer bestellen lassen. Dein Bruder wird hier ohnehin nicht akzeptiert und du - solltest dir den Schuh nicht anziehen. Du schreibst , dass du kein gutes Verhältnis zur Mutter hattest - warum willst du dich hier aufreiben, vor allem da du nicht vor Ort sein kannst.


Steffiundandere 
Fragesteller
 03.11.2023, 10:16

Die Vollmacht ist nicht beglaubigt. Meine Mutter kann sich noch äußern. Sie wird ihm niemals die Vollmacht entziehen, weil mein Bruder ihr ein und alles ist.

Er hat z.B. meiner Mutter erzählt, ich würde das Haus ausräumen und jetzt ums Erbe kämpfen. Das ist völliger Blödsinn. Ihre Freundin und ich, haben uns um das Haus gekümmert, als sie ins Pflegeheim gekommen ist. Haben geputzt, aufgeräumt, ausgemistet usw. Mein Bruder hat gar nichts gemacht. Meine Mutter ist Alleineigentümerin des Hauses. Einen gesetzlichen Betreuer beantrage ich gerade.

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Nein darf er alles nicht. Anwalt einschalten !


Steffiundandere 
Fragesteller
 03.11.2023, 08:45

Das werde ich auch tun. Danke

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Steffiundandere 
Fragesteller
 03.11.2023, 08:47

Allerdings weiß ich nicht, was für ein Anwalt ist für soetwas zuständig?

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Agamemnon712  03.11.2023, 08:52
@TheMonkfood

Sehe ich nicht so, da eine gesetzliche Betreuung vorzuliegen scheint und der Fragestelle quasi in Vollmacht handelt.

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Du hast eine Betreuungsvollmacht, dabei geht es um die medizinische Versorgung deiner Mutter. Ein Zugang zum Haus ist nicht nötig.

Etwas anderes ist die Vorsorgevollmacht, das müsstest du einen Zugang zum Haus behalten.

Dein Bruder kann, auch wenn er jetzt allein den Zugriff aufs Haus hat, nicht alles machen. Er muss einen Nachweis führen für alles, was er jetzt macht, also auch einen Nachweis erbringen, was mit den Wertgegenständen geschieht.

Lass dich von einem Anwalt beraten. Ich finde das Verhalten deines Bruders seltsam, aber ich kann mir trotzdem vorstellen, dass er das darf, wenn er in dem Haus selbst wohnt. Er wird genauso misstrauisch sein wie du

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Steffiundandere 
Fragesteller
 03.11.2023, 09:16

Keiner von uns, wohnt in dem Haus. Mir geht es einfach nur darum, das alles verkauft wird, weil es ihr Eigentum ist und weil das Geld für das Pflegeheim gebraucht wird. Mein Bruder verfolgt aber andere Ziele, er will sich bereichern. Kleines Beispiel. Vor zwei Jahren, bat meine Mutter ihn, ihr Auto zu verkaufen. Das hat er auch getan. Der Erlös waren 8.000 Euro. Mein Bruder steckte sich 5.000 Euro ein und sagte meiner Mutter, mehr wie 3.000 Euro habe der Verkauf nicht gebracht. Da sie da bereits dement war, glaubte sie ihm das. Er erzählte mir stolz, wie er meine Mutter abgezockt hat, weil er schon immer unter Größenwahn leidet. Ich fand es damals, schon ungeheuerlich, konnte aber nichts machen, weil ich weiter weg wohne und auch kein gutes Verhältnis zu meiner Mutter habe. Dies auch bedingt, durch die jahre langen Manipulationen meines Bruders. Er hat kriminelle Energieen, sass auch schon ein paar Jahre im Knast usw. Also er ist sicher nicht der liebe Sohn, den meine Mutter immer in ihm sieht. Aber ich komme dagegen nicht an.

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Steffiundandere 
Fragesteller
 03.11.2023, 09:34

Ich habe gerade noch mal draufgeschaut, es ist eine Vorsorgevollmacht.

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Kleiner531  03.11.2023, 09:38
@Steffiundandere

Also mit der Möglichkeit, Ihr Vermögen zu verwalten, wenn sie nicht selbst dazu in der Lage ist. - Anwalt!

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