Brille nachträglich in den Führerschein eingetragen?

5 Antworten

Nein, nachgetragen werden muss im Führerschein nichts, es ist nur das relevant, was zum Zeitpunkt der Beantragung vorlag.

Ein Nachtrag der Sehhilfe im Führerschein ist nicht erforderlich. Grundsätzlich gilt, dass du eine Sehhilfe tragen musst, wenn sie deine Sehkraft bessert.

In den P-Schein würde die Auflage der Sehhilfe aufgrund des Gutachtens eingetragen werden, wenn der Gutachter eine solche empfiehlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Nein musst du nicht nachtragen.

Dann brauchst du ein augenärztliches Attest und eventuell/wahrscheinlich eine Brille. Das ist dann so ein Fall, bei dem ein neuer Führerschein ausgestellt wird, in dem unter der Ziffer 12 vermerkt ist, dass du zum Führen eines Autos Brille bzw. Contactlinsen tragen musst. Für beides ist dann der Optiker vor Ort der Fachmann/die Fachfrau.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die wird nicht nachgetragen, es sei denn du solltest mal nen neuen Führerschein dazu machen, zb motorrad