brief an der jva?

3 Antworten

Wenn er in Strafhaft sitzt, geht es relativ schnell bis er den Brief hat. In den meisten Fällen werden sie kurz überflogen. Man sollte also aufpassen was man schreibt.

In der u haft wird bei den Briefen genauer hingeschaut und die Prüfung könnte länger dauern.

profanity  11.07.2023, 17:42
In den meisten Fällen werden sie kurz überflogen

Nein, werden sie nicht, weil das gegen das Briefgeheimnis verstößt. Briefe werden lediglich auf illegalen Inhalt geprüft, also, ob etwas mitgeschickt wurde, was der Gefangene nicht haben darf.

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Robstar2  11.07.2023, 17:44
@profanity

Bei uns wurden sie Stichprobenartig auf Wörter oder Codes kontrolliert.

Gerechtfertigt wurde dies mit Verdachtsmomenten.

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Robstar2  11.07.2023, 17:58
@profanity

Verdachtsmomente können die Notfalls meisten rechtfertigen.

Auf was ich hinaus möchte, man sollte einfach aufpassen was man schreibt. Sicher ist sicher 😉

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profanity  11.07.2023, 18:39
@Robstar2

Grundlegend natürlich nicht falsch, aber das Urteil des BVerfG ist eindeutig.

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Aliha  28.07.2023, 19:00
@profanity

Aus deinem Link:

Die Überwachung des Briefverkehrs ist nach der Entscheidung des Senats im Strafvollzug grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig, um Gefahren für das Vollzugsziel und die Sicherheit und Ordnung der Anstalt abzuwehren. Auch zur Verhinderung der Vertuschung begangener und der Begehung neuer Straftaten sei die Überwachung zulässig.
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Aliha  28.07.2023, 19:02
@profanity
aber das Urteil des BVerfG ist eindeutig.

Du verwechselt "lesen" mir "anhalten".

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profanity  29.07.2023, 07:26
@Aliha

Und du verwechselst "Überwachung" mit "lesen".

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Liebhabaerchen  09.10.2023, 20:39
@profanity

Falsch.. Briefe werden sowohl auf Textinhalt UND auf verbotene Gegenstände wie Geld oder Drogen überprüft. Das Briefgeheimnis existiert als solches im Gefängnis nicht. Lediglich Post an und vom Verteidiger, Beirat, Menschenrechtskommissionen u. ä. sind von der Kontrolle ausgenommen.

Bitte also nur Sachen schreiben, von denen Du etwas verstehst, ok ?

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profanity  09.10.2023, 21:28
@Liebhabaerchen

Das gilt für U-Haft. In normaler Strafhaft ist das nicht so. Und du kannst mir ruhig glauben, ich war zwei Jahre und vier Monate drin und habe das erlebt.

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Liebhabaerchen  10.10.2023, 05:15
@profanity

Möglicherweise im offenen Vollzug. Der geschlossene Vollzug ist wesentlich strenger reglementiert.

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In der Untersuchungshaft werden Sie auf jeden Fall kontrolliert (wenn du sie vom Ausland schickst dann nicht) In strafhaft glaube ich nicht

und ob der brief dort bei der jva gelesen wird

Davon kannst du ausgehen.

profanity  11.07.2023, 17:49

Nein.

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profanity  11.07.2023, 18:37
@Nomex64

"Überwacht" bedeutet in dem Falle, dass die Briefe, die nicht vom Verteidiger bzw. des Bundes oder Europarats, grundsätzlich nicht kontrolliert werden, und zwar auf illegale Inhalte, die der Gefangene nicht besitzen darf (Drogen, Pornos, Geld etc.). Das bedeutet aber nicht, dass die Briefe gelesen werden. Das würde nämlich gegen das Briefgeheimnis und ggf. auch gegen die Meinungsfreiheit und das Selbstentfaltungsrecht des Strafgefangen verstoßen.

Gelesen werden nur Briefe an U-Häftlinge, diese werden bei der StA geprüft, auch auf textlichen Inhalt, um ggf. z. B. Absprachen zu vermeiden.

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