Brauche mal Hilfe?
Hi
meine Freundin und ich sind seit zwei Wochen zusammen und sind auch glücklich.
wir haben leider beide sehr strenge Eltern aber sie mehr und wir müssen unsere Beziehung geheim halten weil es ihre Eltern nie Mals akzeptieren würden.
jetzt meine frage:können ihre Eltern was machen zb ihr verbieten das wir zusammen sind oder irgendwas?
brauche bitte eure Hilfe.
Danke für die antworten
Wie alt seid ihr denn?
zwischen 14-17
2 Antworten
Hi,
sie können versuchen, es zu verbieten und mit diversen Verboten auffahren, um das durchzusetzen, wobei das Kindeswohl an erster Stelle zu stehen hat und das auch die Eltern zu berücksichtigen haben.
Dazu gehört eben auch, dass man seinem Kind altersgemäße Freundschaften und ab einem bestimmten Alter auch Beziehungen zu ermöglichen hat. Ausser diese Freundschaft/Beziehung würde das Kindeswohl gefährden, weil der Freund das Kind zB zu kriminellen Handlungen verleiten würde. In so einem Fall könnte man als Eltern Maßnahmen setzen, um weiteren Kontakt zu unterbinden. Für ein Verbot des Umgangs braucht es gute Gründe. Ein "weil ich es nicht möchte" reicht dafür nicht aus.
Was dem Ganzen aber im Weg stehen könnte, wäre das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern und das haben sie bis sie 18 ist. Sie dürften sie nicht zuhause einsperren oder den Umgang mit Gleichaltrigen verbieten, aber sie könnten ihr die schlimmstenfalls die Bewegungsfreiheit einschränken.
Wichtig wäre, herauszufinden warum die Eltern so strikt gegen eine Beziehung sind. Oft sind damit Ängste verbunden, wie zB ein Nachlassen der Leistungen in der Schule, ungewollte Schwangerschaften, (unbegründete) Vorurteile, kulturelle Hintergründe, religiöse Motive, etc.
Häufig hilft es, sich mit den Motiven der Eltern auseinander zu setzen und so mögliche Lösungsansätze zu finden.
Ihr könntet euch auch kostenlos und anonym beraten lassen, damit ihr wisst, was ihr aktiv in eurer Situation tun könnt. Manche Situationen, die so belastend sind, brauchen Menschen, die schon viel gehört und Ahnung davon haben. Ihr seid nicht allein mit eurem Problem.
Für Deutschland:
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Für die Schweiz:
SG und alles Gute
Das Umgangsbestimmungsrecht besagt zwar, dass der Umgang mit anderen Personen nur aus gutem Grund untersagt werden darf, aber in der Realität sitzen die Eltern natürlich am längeren Hebel.