Brauche ich davor einen Aufenthaltstitel in der Schweiz, wenn ich in einem Schweizer Dorf eine Bäckerei oder einen Milchverkaufsladen eröffnen möchte?
Ich möchte in die Schweiz, auf die Alpen, auswandern und in einem kleinen Dorf einen Milchverkaufsladen oder eine Bäckerei eröffnen. Benötige ich dafür vorher eine Aufenthaltsbewilligung, oder kann ich das auch nachträglich beantragen?
7 Antworten
Du brauchst alle erforderlichen Genehmigungen vorher.
Vergiss es, da würde niemand einkaufen kommen.
Du brauchst davor alles. Die Schweizer sind da nicht aber flexibel. Außerdem lass dir gesagt sein, der geschäftliche Erfolg wird bei 0 liegen. Ich denke du hast eine ziemlich falsche Vorstellung von der Schweiz
Aber ein Geschäft eröffnen ist da nicht drin. Eine Arbeitserlaubnis zu kriegen ist gar nicht mal so einfach.
Um ein Gewerbe anzumelden brauchst du zwingend den Aufenthaltstitel. Das ist nicht nur in der Schweiz so.
ich kann nur von Deutschland reden aber vom Milchverkauf wirst du nicht reich da du ja nix verarbeitest. Dann mach Lieber eine Käserei auf oder Bäckerei. Das ist alles ein Knochenjob das muss dir klar sein und wirst halt wie in Deutschland auch immer mit dem Supermarkt um die ecke verglichen. Bei uns in der Stadt haben viele Bäckereien (teilweise nach 100 Jahren) ihren Betrieb eingestellt da immer weniger Kunden gekommen sind.
Ohne einen Business Plan und Standort Analyse funktioniert es nicht auch Brauchst du erstmal richtige Kohle unter 100T€ brauchst du nicht anfangen.
Dein Vorhaben dürfte sich als eher schwer erweisen. BEVOR du in die Selbständigkeit gehen kannst, brauchst du bereits einen Titel. Den bekommst du, wenn du beispielsweise ein Anstellungsverhältnis nachweisen kannst.
In diesem Sinne: Zuerst eine Stelle suchen und sich anstellen lassen. Der Arbeitgeber kümmert sich dann um die Bewilligung. Hast du die (das dürfte zu Beginn, sofern du einen Wohnsitz in der Schweiz hast, ein Aufenthaltstitel B sein), dann kannst du darüber nachdenken, selbst ein Geschäft zu eröffnen und darfst dass dann auch tun.
Man kann die ersten drei Monate in der Schweiz auch ohne Aufenthaltstitel leben.