Innerhalb der EU auswandern?
Wenn ich als deutscher Staatsbürger mit unserem Sohn (auch deutscher Staatsbürger) und meiner Filipina Frau innerhalb der EU umziehen möchte, kann meine Frau problemlos mitkommen?
Also sie hat aufgrund unseres gemeinsamen Babys einen Aufenthaltstitel für Deutschland und wohnt auch hier.
Wenn ich jetzt zb in die Niederlande ziehe mit dem Baby. Dann hat meine Frau doch bestimmt irgendein Sonderrecht mitkommen zu dürfen oder? Ich als EU Bürger darf ja einfach so auswandern. Und ich hab doch bestimmt ein Recht meine Frau mitzunehmen oder? Vorallem da wir ja ein deutsches Kind zusammen haben.
Würde das gehen?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
auswandern, Visum, Auswandern
Ja, auch sie hat das Recht:
Drittstaatsangehörige Familienangehörige im engeren Sinne – also Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie – haben ein Recht zum Aufenthalt, wenn sie mit einem Unionsbürger, einem EWR-Bürger oder einem Schweizer oder einer Schweizerin – der Bezugsperson – in familiärer Lebensgemeinschaft leben, auch wenn sie selbst nicht eine dieser Staatsangehörigkeiten besitzen. Für Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern) und Kinder und Enkel ab einem Alter von 21 Jahren gilt dies nur, wenn die Bezugsperson ihnen Unterhalt gewährt. Sind sie selbst nicht erwerbstätig, müssen ihr Lebensunterhalt und ihre Krankenversicherung gewährleistet sein. Wenn Bezugspersonen Studierende sind, haben nur ihre Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, denen die studierende Person Unterhalt gewährt, ein solches Aufenthaltsrecht.