Brauche Hilfe?

6 Antworten

In dieser Situation ist der Hundebesitzer (Du) definitiv unschuldig, da dein Hund an der Leine geführt wurde und der andere Hund in den Schutzbereich des angeleinten Hundes eingedrungen ist. Dass der angeleinte Hund daraufhin zugebissen hat, ist eine natürliche Reaktion, da er sich aufgrund der Leine nicht anders verteidigen konnte.

Es ist unverantwortlich von anderen Hundebesitzern, ihre Hunde freilaufen zu lassen, wenn diese nicht auf Kommandos hören und nicht rückrufbar sind. Der § 16 zur Tierhaltung besagt deutlich, dass Hunde in öffentlichen Bereichen an der Leine geführt werden müssen, um Mensch und Tier zu schützen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Biologi im Schwerpunkt Zoologie, Spezialisiert: Ornithologie

Das kommt so ein bisschen drauf an.

Normalerweise ist der Hund im Freilauf schuld bzw dessen Besitzer. Denn dieser Hund wird ohne jegliche Kontroll-Möglichkeit los gelassen. Immerhin hat der Hund ja nicht gehört. Wenn deiner, welcher angeleint ist und somit in gewissen maßen gesichert ist, dann beißt, trifft dich eigentlich keine Schuld.

Ja ein MK hätte auch dran können aber im Grunde geht von deinem Hund ja keine Gefahr aus wenn dieser eben von anderen Hunden fern gehalten wird.

Unser ältester Hund hatte anfangs auch 2-3 mal Hunde Tierarzt reif gebissen. Den hatten wir aus den Pits. In allen Fällen ging es uns ähnlich wie dir. Unserer angeleint und andere Leute meinten ihren unbedingt zu unserem laufen lassen zu müssen. War halt nicht gut. Aber eben weil unserer angeleint war hatte und nie schuld getroffen. Die Besitzer der anderen Hunde mussten ihre TA kosten stets selbst zahlen. In deinem Fall wird es sicher nicht anders sein.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kauf deinem Hund einen Maulkorb z.B. hier https://www.chicundscharf.com/product_info.php?info=p2758_frenchie-1.html gibt es Maulkörbe für Französische Bulldoggen aus Draht mit Stirnriemen. Der sollte passen und ein Drahtmaulkorb ist beißfest. An einen Maulkorb kann man einen Hund innerhalb von ein paar Tagen gewöhnen.

Es wird und kann dir immer passieren, dass ein nicht abrufbarer Hund in deinen Hund reinläuft. Wenn du weißt, dass dein Hund dann beißt wirst du vermutlich eine Teilschuld bekommen wenn dein Hund dann keinen Maulkorb trägt.

Mit Hilfe eines Trainers kann dein Hund lernen, dass er dich die Situationen regeln lässt und der Trainer kann dir zeigen wie du Hunde blockst. Manche nicht abrufbare Hunde kennen gar keine Grenzen und reagieren darauf wenn du entschlossen auf den Hund zugehst.


anonym9171 
Beitragsersteller
 12.03.2024, 15:00

Danke, werde mir den Maulkorb zulegen.

Ich verstehe nicht, wie man hier dem Fragesteller die Schuld geben kann. Es gibt eben Hunde, die sich nicht mit Anderen vertragen und das ist auch vollkommen legitim - sind wir Menschen ja auch nicht anders.

Einen Maulkorb fürs Spazieren gehen halte ich für total dämlich. Du hast deinen Hund an der Leine, da du weißt, er ist bissig. Jeder, der seinen Hund frei laufen lässt - noch dazu einen Hund, der noch keinen Rückruf beherrscht - läuft Gefahr, dass genau so eine Situation passiert. Der Andere ist schuld. Er hat dafür zu sorgen, dass sein Hund zurückkommt. Gibt so viele Hundebegegnungsvideos und Statements, in welchen sich immer wieder drüber aufgeregt wird, warum zum Teufel man seinen Hund nicht anleinen kann, wenn dieser den Rückruf nicht beherrscht.

Es ist jedenfalls gut, dass dein Hund an der Leine war. Ich weiß aber nicht, wie die Situation war, ob du ihn zurückgehalten hast oder Sonstiges.

Unserer mag auch keine anderen Hunde, und da lenke ich ihn - sollte so eine Situation wieder passieren - immer mit Leckerlis ab, gehe dem Hund aus dem Weg und rufe nach dem Besitzer.

Trotz Allem wird dein Hund wohl in dieser Situation die Arschkarte ziehen, weil er ist ja der böse Köter, der gebissen hat. Beim ersten Mal wird wohl noch nichts Großes passieren, selbst wenn das Ganze zur Anzeige gebracht wird.

Woher ich das weiß:Hobby – Hab selber einen Hund

anonym9171 
Beitragsersteller
 11.03.2024, 23:27

Mein Hund hat ihn in Wirklichkeit nicht gebissen habe sie hochgenommen was manchmal aber nicht so einfach ist. Wollte mich nur erkundigen wie es ist wenn es mal zu so einem Vorfall kommt oder falls sie mir mal aus den armen flutscht. Habe genauso gedacht wie du aber nachdem ich gegoogelt hatte bekam ich misstrauen und habe dann einfach hier meine frage gestellt.

josiefreh  11.03.2024, 23:34
@anonym9171

Dann hast du ganz hervorragend gehandelt. Würde immer Beweisvideos machen, sollte so eine Situation passieren.

Als Hundebesitzer hast du eine so genannte Gefährdungshaftung. D.h. du haftest für jeden Schaden, den dein Hund anrichtet - egal aus welchem Grund.

sollte das ganze wirklich zur Anzeige gebracht werden, kommt es immer ein bisschen drauf an. Oft bekommt der andere dann eine Mitschuld und es geht 50:50 aus. Man kann sich aber nicht darauf verlassen dass automatisch der andere die Schuld bekommt - auch wenn der eigene angeleint ist. Du hast Glück, wenn es nur ein Hund war. Wäre ein Kind angelaufen gekommen und dein Hund hätte es gebissen dann würdest du jetzt nicht mehr froh.

https://rundum.dog/rechtliches-regulierung/die-gefaehrdungshaftung-fuer-hundehalter/