Freilaufender Hund bedrängt anderen Hund, dieser beißt?

5 Antworten

Ich meine in ganz Deutschland ist Anleinpflicht, außer an gekennzeichneten Hundewiesen. Dadurch ist Person B der Pflicht nicht nachgegangen, was die Situation hervorgerufen hat und ist somit Schuld. Genau wegen solchen Fällen gibt es die Anleinpflicht ja auch.

vanillakisss22  30.12.2022, 01:47

Das stimmt nicht. Es gibt keine bundesweite Leinenpflicht.

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Also schwierig...

Da kommt es wohl drauf an wie der Hundebesitzer B auf die Gefahr hingewiesen wird. (war das ausreichend)

Gleichzeitig kann aber auch B argumentieren und sagen, wenn das Problem bekannt war, dass der Hund von A beißt, warum hat der keinen Maulkorb an.

Dann ist noch die Frage zum Thema Leinenpflicht - ist ja glaube ich in jedem Bundesland anders also das mal checken, ob das schon von Anfang an ein Fehler auf eigenverschulden war, wenn er sich nicht an eine bestehende Leinenpflicht hält.

Ich bin aber kein Anwalt - also Schuld muss ja dann immer vor Gericht geprüfte werden, wenn es zur Anzeige kommt.

Gehirnzelle07  30.12.2022, 01:58
 beißt, warum hat der keinen Maulkorb an.

Aber ist ja auch scheiße, wenn der Hund immer einen Maulkorb tragen muss, sowas kann ja immer passieren

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Haftpflichtrecht: Schuld am Biss ist immer der Beisser. Jeder HH muss zusehen, dass sein H keinem anderen H oder Menschen Schaden zufügt.

Gemäss der Situation kann der HH A eine Teilschuld auf HH B abwälzen, weil B eine Pflichtwidrigkeit begangen und so die Situation, in deren kausaler Kette H von A H von B gebissen hat, hervorgerufen hat.

Nachträglich kriegt A mit grosser Wahrscheinlichkeit die Auflage, dass ihr H Maulkorb tragen muss, denn er hat gebissen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Wesensrichter für die Zuchtzulassung von Hunden.
Goodnight  30.12.2022, 10:02

Ganz so generell stimmt das nicht.

Der mit dem angeleinten Hund ist seiner Pflicht nachgekommen einen Biss zu verhindern. Sein Hund war angeleint und hat sich bemerkbar gemacht. Der mit dem frei laufenden Hund hatte seinen Hund nicht unter Kontrolle.

Quelle: TIR = Stiftung für das Tier im Recht Rechtsanwalt Atoine Goetschel ( bis vor ein paar Jahren offizieller Tieranwalt der Stadt Zürich)

Man kann nicht einen der alles dafür tut, dass nichts passiert auch noch zum Schuldigen machen. Festgehalten im Buch: Tier im Recht Transparent

Übrigens kann man Tier im Recht unentgeltlich Fragen zum Tierrecht stellen und bekommt diese in kurzer Zeit kompetent beantwortet. Tage später kommt eine Bitte für eine Spende, der kann man nachkommen oder auch nicht..

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Es ist immer der Halter von Hund schuld welcher NICHT angeleint ist. Wissen die wenigsten. Ist aber so. Auch wenn der unangeleinte Hund dabei sterben würde.

Das sollten sich viele "Tut-Nix" Hundehalter mal bewusst werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es ist eine blöde Situation.

Tatsache ist, der Hund von A. hat gebissen, das lässt sich nicht schönreden.

Wenn es an dem Ort keine Leinenpflicht gibt, wird es schwierig.

Ich verstehe zwar worum es geht und ich finde es schlimm wenn Hunde nicht abrufbar sind aber gebissen hat nur einer.