Freilaufender Hund bedrängt anderen Hund, dieser beißt?
Hallo ihr lieben,
Wie seht ihr die Folgenden Situation?
Situation: Wenn z.b Person A ganz normal ihren Hund an der Leine hat und mit ihm Gassi geht und plötzlich ein freilaufender Hund von Person B angerannt kommt und spielen will, obwohl Person A deutlich macht sie möchte das nicht und der Hund soll bitte an die Leine genommen werden, da der Hund von Person A nämlich Angst hat. Die Person B kümmert sich außer nach dem Hund rufen nicht richtig darum, dass ihr Hund zurück kommt und dann passiert es: der Hund von Person A beißt den anderen Hund aus Angst. Wer ist jetzt schuld?
Ich weiß ist etwas kompliziert geschrieben aber mich würde das interessieren, wer dann zur Rechenschaft gezogen wird.
5 Antworten
Ich meine in ganz Deutschland ist Anleinpflicht, außer an gekennzeichneten Hundewiesen. Dadurch ist Person B der Pflicht nicht nachgegangen, was die Situation hervorgerufen hat und ist somit Schuld. Genau wegen solchen Fällen gibt es die Anleinpflicht ja auch.
Also schwierig...
Da kommt es wohl drauf an wie der Hundebesitzer B auf die Gefahr hingewiesen wird. (war das ausreichend)
Gleichzeitig kann aber auch B argumentieren und sagen, wenn das Problem bekannt war, dass der Hund von A beißt, warum hat der keinen Maulkorb an.
Dann ist noch die Frage zum Thema Leinenpflicht - ist ja glaube ich in jedem Bundesland anders also das mal checken, ob das schon von Anfang an ein Fehler auf eigenverschulden war, wenn er sich nicht an eine bestehende Leinenpflicht hält.
Ich bin aber kein Anwalt - also Schuld muss ja dann immer vor Gericht geprüfte werden, wenn es zur Anzeige kommt.
Haftpflichtrecht: Schuld am Biss ist immer der Beisser. Jeder HH muss zusehen, dass sein H keinem anderen H oder Menschen Schaden zufügt.
Gemäss der Situation kann der HH A eine Teilschuld auf HH B abwälzen, weil B eine Pflichtwidrigkeit begangen und so die Situation, in deren kausaler Kette H von A H von B gebissen hat, hervorgerufen hat.
Nachträglich kriegt A mit grosser Wahrscheinlichkeit die Auflage, dass ihr H Maulkorb tragen muss, denn er hat gebissen.
Ganz so generell stimmt das nicht.
Der mit dem angeleinten Hund ist seiner Pflicht nachgekommen einen Biss zu verhindern. Sein Hund war angeleint und hat sich bemerkbar gemacht. Der mit dem frei laufenden Hund hatte seinen Hund nicht unter Kontrolle.
Quelle: TIR = Stiftung für das Tier im Recht Rechtsanwalt Atoine Goetschel ( bis vor ein paar Jahren offizieller Tieranwalt der Stadt Zürich)
Man kann nicht einen der alles dafür tut, dass nichts passiert auch noch zum Schuldigen machen. Festgehalten im Buch: Tier im Recht Transparent
Übrigens kann man Tier im Recht unentgeltlich Fragen zum Tierrecht stellen und bekommt diese in kurzer Zeit kompetent beantwortet. Tage später kommt eine Bitte für eine Spende, der kann man nachkommen oder auch nicht..
Es ist immer der Halter von Hund schuld welcher NICHT angeleint ist. Wissen die wenigsten. Ist aber so. Auch wenn der unangeleinte Hund dabei sterben würde.
Das sollten sich viele "Tut-Nix" Hundehalter mal bewusst werden.
Es ist eine blöde Situation.
Tatsache ist, der Hund von A. hat gebissen, das lässt sich nicht schönreden.
Wenn es an dem Ort keine Leinenpflicht gibt, wird es schwierig.
Ich verstehe zwar worum es geht und ich finde es schlimm wenn Hunde nicht abrufbar sind aber gebissen hat nur einer.
Aber ist ja auch scheiße, wenn der Hund immer einen Maulkorb tragen muss, sowas kann ja immer passieren