Blöde Sache mit einer Dame?

6 Antworten

Das dürfte hier so ähnlich sein wie bei einem Arzt oder Friseur. Du hast zwar einen Vertrag geschlossen, darfst den aber natürlich jederzeit stornieren. Dem Vertragspartner steht es frei, einen Schadenersatz zu beziffern. Nur – den muss er beweisen können. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 15.04.2005 (Az. 55 S 310/04) ist eine AGB-Klausel, wonach bei vereinbarten Termine, die nicht eingehalten werden, ein pauschales Ausfallhonorar in Rechnung gestellt wird, unwirksam.

Hat der deinen Namen? Deine Kontodaten? Deine Adresse? Hast du dir die AGBs inzwischen mal durchgelesen? Steht‘s drin?

Verdienstausfall ist unwahrscheinlich innerhalb von 10 Minuten…Wenn die in der Zeit so gefragt ist, dann auch nach der Absage…

Trotzdem ist das Milieu voll von sagen wir mal eher weniger umgänglichen Geschäftsleuten…

Wenn irgendjemand deinen echten Namen, Telefonnummer oder sonst was hat, würde ich zahlen…Ob rechtens oder nicht…Sie es als Lektion.

Wenn das in den AGB steht, ist das rechtens. Dass bei einer so kurzfristigen Stornierung hohe Gebühren anfallen, ist normal.

Sieh es als Lehrgeld und lies dir in Zukunft die AGB vorher durch.

Ob eine solche AGB Klausel im Detail rechtens ist, lasse von einem Anwalt deiner Wahl klären.

Grundsätzlich bist du mit der Buchung aber einen Vertrag eingegangen und hast den Bedingungen (AGB) damit zugestimmt. Diese müssten dir bei der Buchung / als Information auf der Webseite frei zugänglich sein.

Ob die Widerrufsklausel hierbei greift bin ich überfragt, aber andere Onlinegeschäfte kann man ja widerrufen - 14 Tage machen hierbei keinen Sinn, es sei denn man bucht den Termin weit im Voraus - auch dazu befrage einen Anwalt.

Verkackt würde ich sagen

Aber falls du dich besser fühlen solltest: ich habe mal mehr bezahlt als du und bin nichtmal auf meine Kosten gekommen

Passiert also auch dem besten ;-)