"blaue Schein" gilt als Fahrkarte am 1 Tag nach den Ferien?
Hallo:)
Bei uns an der Schule(BW) gibt es zur Preissenkung für den Schüler einen "blauen Schein". Diesen kann man dann gegen eine Monatsfahrkarte tauschen. Seit Jahren verwende ich diesen Schein. Dabei bin ich mir auch sicher, dass immer am ersten Tag nach den Ferien dieser Schein als Fahrkarte gilt. Nun wurde ich natürlich am ersten Tag nach den Ferien mit dem "blauen Schein" kontrolliert. Er drückte mir und weiteren Schülern im Zug die 60 € strafe auf. Ich fühle mich von der DeutschenBahn verarscht. Im Internet finde ich nichts brauchbares zu diesem Thema.
Kann mir jemand helfen? Hat jemand Erfahrung mit diesem "blauen Schein" ?
Dankschön freu mich über jegliche Hilfe.
Liebe Grüße Lea :)
3 Antworten
In Brandenburg werden die jahreskarten für die Schüler an die Schule geschickt und dort in den ersten Tagen verteilt. Daher gibt es die Regelung, das nach den Sommerferien die Schüler ohne Ticket fahren können, aus Kulanz sogar die ganze erste Woche. Nun ist sie Frage, wo Du Deinen blauen Zettel umtauschen kannst. Bei der fahrkartenausgabe hast Du ja vorher die Chance, in der Schule eher nicht. Wie genau das bei Dir ist, erfährst Du bei dwr Stelle, bon der Du den blauen Schein bekommst. Davon ausgenommen haben Deine eltern die Möglichkeit gegen die fahrpreisnacherhebung Einspruch einzulegen, wo die Chancen recht gut stehen, das sie Erfolg haben. Du bist noch nicht strafmündig vermute ich und Deine Eltern werden dir nicht dwn Auftrag gegeben haben ohne Ticket zu fahren. Bzw, eigentlich hattest Du zu dem Zeitpunkt ja ein Ticket, es nur vergessen, verlegt. Nicht unbedingt ist der Schaffner hier im Recht, wobei es unglaublich viele sonderregelungen zu irgendwas gibt, man kann da einfach nicht alles wissen. Dann wird die Fahrpreisnacherhebung aber zurückgenommen und alles ist gut.
Was steht denn auf diesem "blauen Schein" drauf? Gibt es einen Hinweis, dass er als Fahrkarte gültig ist?
Im übrigen gelten in Baden-Württemberg in fast jedem Landkreis andere Tarife im Nahverkehr, da kann es schonmal passieren, dass eine bestimmte lokale Regelung, die nur an wenigen Tagen im Jahr relevant ist, nicht allgemein bekannt ist.
Um welchen Landkreis geht es überhaupt? Dann könnte man auf der Ebene mal nach genaueren Informationen suchen.
Auf dem Schein steht doch ein Ablaufdatum. Wenn das überschritten ist , bist Du Schwarzfahrer. Das ist halt so.
Ich weiss, das das Früher mal so gehandhabt wurde wie Du das schreibst, das war aber Gutmütigkeit vom Schaffner.