Bin ich verpflichtet zur Jugendfeuerwehr zu gehen?

3 Antworten

Also... zunächst einmal muss man zwischen dem aktiven Einsatzdienst in der Freiwilligen Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr unterscheiden.

Der Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommune. D.h., jede Kommune ist zur Organisation des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung in ihrem Hoheitsbereich verpflichtet. Als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr geht man daher eine Dienstverpflichtung ein, die im Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslands verankert ist.

Das sieht bei der Jugendfeuerwehr ein wenig anders aus. Die Jugendfeuerwehr hat den Sinn und Zweck, neben allgemeiner Jugendarbeit eben auch langfristig den Nachwuchs für die Einsatzabteilung sicherzustellen. Sie übernimmt aber keine hoheitlichen Aufgaben. Insofern gibt es kein Gesetz, welches eine Dienstpflicht in der JF vorschreibt.

Allerdings basiert die JF meist auf eine kommunalen Satzung. Und in der kann sehr wohl festgelegt sein, dass der Ausschluss eines Mitglieds unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Ansonsten kann aber auch der Wehrleiter oder der Bürgermeister ein JF-Mitglied ausschließen. Denn auch ein nicht aktives Mitglied kostet der Kommune Geld (zur Verfügung gestellte Kleidung, Versicherungsbeiträge usw.) und bindet Kapazitäten bzw. belegt ggfs. einen Platz, den ein anderes Kind gerne hätte.

Natürlich gehen Schule oder auch ein Praktikum vor. Und Dir wird sicherlich niemand den Kopf abreißen, wenn Du ein paar Tage oder Wochen beim Dienst fehlst, weil Du ein Praktikum absolvierst. Du solltest das aber Deinem Jugendfeuerwehrwart sagen, damit er Bescheid weiß und seine Dienste entsprechend planen kann. Gerade, weil ihr gerade für Wettkämpfe plant, wo jeder Handgriff geübt sein will und es eine Mindestmannschaftsstärke gibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
GeriIT 
Fragesteller
 03.04.2024, 18:31

Aber kann ich auch von den Aktiven geschmissen werden? Dort bin ich so gut wie immer anwesend.

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26Sammy112  03.04.2024, 19:47
@GeriIT

Das kann ich Dir so leider nicht beantworten.

Bei uns gibt es keine "Doppel-Mitgliedschaft" in JF und Einsatzabteilung bzw. Minderjährige dürfen bei uns in Schleswig-Holstein keinen Einsatzdienst
verrichten.

Das müsstest Du dann ggfs. mal mit Deinem Wehrführer besprechen.

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Nein du bist nicht verpflichtet. Solange es keine Pflichtfeuerwehr gibt bist du schließlich nicht zum Dienst bei der Feuerwehr verpflichtet - und sellbst dann würde es nur erwachsene (männliche) Bürger treffen.

Natürlich kann aber die Gruppe oder örtliche Wehrführung entscheiden, dass du für z.B. Einsätze nicht den nötigen Ausbildungsstand hast (z.B. ist je nach Bundesland eine jährliche Mindest-Übungsdauer vorgeschrieben) oder hier für einen Wettkampft nicht die nötige Leistung erbringst und deswegen jemand anderen vorsehen.

Aber das ist doch nicht weiter schlimm? Es ist völlig normal und Alltag dass Mitglieder einer FF aufgrund beruflicher oder privater Verpflichtungen zeitweise ihren Dienst nicht mehr sinnvoll erbringen können. Dann spricht man eben mit der Wehrführung und tritt etwas kürzer.

26Sammy112  03.04.2024, 16:33
Solange es keine Pflichtfeuerwehr gibt bist du schließlich nicht zum Dienst bei der Feuerwehr verpflichtet 

Das stimmt schon mal nicht. Nach Landesgesetz geht man mit der Übernahme des Einsatzdienstes in der Freiwilligen Feuerwehr durchaus eine Dienstpflicht ein. Diese gilt bis zum Austritt aus dem aktiven Dienst. Daher sagt man bei der FF auch: Ein- und Austritt sind freiwillig, dazwischen ist Dienst.

Die Dienstpflicht gilt natürlich nicht für die Jugendfeuerwehr...

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MertIs  03.04.2024, 17:18
@26Sammy112

Ich glaub da hast du mich falsch verstehen...

Ein- und Austritt sind freiwillig

Richtig! Und damit gilt was ich gesagt habe, man ist nicht zum Dienst bei der Feuerwehr verpflichtet. Es steht jedem jederzeit frei auszutreten oder sich zumindest zeitweise abzumelden wenn man den Dienst nicht mit seinem Alltag vereinbaren kann. Niemand ist verpflichtet in einer FF zu dienen wenn er es nicht möchte bzw. es nicht kann.

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OnePerson19  03.04.2024, 19:00

„Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr […] sind auf Anforderung hin zur Teilnahme am Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsdienst sowie an sonstigen Veranstaltungen verpflichtet“ Auszug aus §20 Abs. 1 BHKG NRW, vergleichbare Aussagen findet man auch in den Feuerwehrgesetzen der anderen Bundesländern.

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MertIs  03.04.2024, 20:02
@OnePerson19

Ich glaub da hast du mich falsch verstehen...

Man ist nicht zum Dienst bei der Feuerwehr verpflichtet. Es steht jedem jederzeit frei auszutreten oder sich zumindest zeitweise abzumelden wenn man den Dienst nicht mit seinem Alltag vereinbaren kann. Niemand ist verpflichtet in einer FF zu dienen wenn er es nicht möchte bzw. es nicht kann.

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Der Dienst und die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr - und speziell der Jugendfeuerwehr - ist ein EHRENAMT!

Niemand kann dazu gezwungen werden, dieses Ehrenamt auszuführen - genauso wie man übrigens niemand im aktiven Einsatz später zwingen kann, alles stehen und liegen zu lassen, um zu einem Einsatz auszurücken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Viel zu viel erlebt und erfahren!
OnePerson19  03.04.2024, 18:59

„Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr […] sind auf Anforderung hin zur Teilnahme am Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsdienst sowie an sonstigen Veranstaltungen verpflichtet“ Auszug aus §20 Abs. 1 BHKG NRW, vergleichbare Aussagen findet man auch in den Feuerwehrgesetzen der anderen Bundesländern.

Oder um mal einen Ausbilder aus meinem Grundlehrgang zu zitieren: „Das einzige was an der Freiwilligen Feuerwehr freiwillig ist, ist der Ein- und Austritt“

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26Sammy112  03.04.2024, 19:56

Leider mehrfach falsch!

  1. Ist die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr KEIN Ehrenamt, denn die JF verrichtet ja keinen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und übernimmt keine hoheitlichen Aufgaben. Sie ist schlicht und ergreifend Jugendarbeit - natürlich mit dem Ziel, Nachwuchs für die spätere Übernahme eines Ehrenamts in der Freiwilligen Feuerwehr zu übernehmen. Wenn ich im Verein Fußball spiele, ist das ja auch kein Ehrenamt.
  2. Doch, nach den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer sind aktive Angehörige der Feuerwehr verpflichtet, zum Dienst und insbesondere zum Einsatz zu erscheinen. Arbeitgeber haben ihre Mitarbeiter für deren ehrenamtliche Tätigkeit freizustellen. Natürlich wird es nicht verfolgt oder geahndet, wenn jemand mal aus irgendeinem Grund nicht zum Einsatz erscheint - bei mehrfachem grundlosen Fehlen zieht das allerdings schon Konsequenzen nach sich.
Niemand kann dazu gezwungen werden, dieses Ehrenamt auszuführen

In diesem Punkt sind wir uns einig. Deshalb ja auch der Spruch: Ein- und Austritt sind freiwillig, dazwischen ist Dienst.
Sprich: Man kann Dich nicht zwingen, ein Ehrenamt auszuüben - wenn Du Dich aber dafür entscheidest, es zu tun, dann gehst Du damit eine Dienstpflicht ein.

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