Bin Alleinerbe, muss ich den anderen Erben den Pflichtteil auszahle?

7 Antworten

Wenn das alles ist, was er hinterlassen hat, ja, dann ist der Pflichtteil an die anderen Kinder auszuzahlen. Enkel nur dann, wenn es vorverstorbene andere Kinder gab.

Hilft nur ein Kredit, als Sicherheit dafür steht ja das Grundstück.

schelm1  23.05.2016, 19:03

...und wie soll der Fragesteller bei seinem erklärten Geldmangel die Zinsen und die Tilgung bezahlen!?! - Sicherheit alleine ist nichts!

Zunächstmal ist es so, das wenn sie Alleinerbe sind, es keine anderen Erben, sondern Pflichtteilsberechtigte gibt. Als Alleinerbe übernehmen sie die meisten Rechte und Pflichtten des Erblassers. 

Ich weiß ich muss zum Notar,

Sie müßten zum Grundbuchamt, dazu brauchen sie entweder einen Erbschein ( der kostete) oder falls das Testament notariell gemacht wurde, eine beglaubigte Abschrift und die Eröffnung durch das Nachlassgericht. Für die Berichtigung des Grundbuchs bedarf es dann keinen Notar.

Das dumme ist nämlich, ich darf das Grundstück 10 Jahre nicht verkaufen ( steht im Grundbuch) sondern nur selber nutzen.

Hier kommt es darauf an, zu wessen Gunsten das Verbot im Grundbuch eingetragen ist. Mit dessen Zustimmung kann das Verbot auch wieder ausgetragen werden.

Etwas anderes wäre ein vom Erblasser im Testament verhängtes Veräußerungsverbot.

Der Pflichtteil muß im übrigen nur gezahlt werden, sofern der Berechtigte diesen verlangt. Der Steuerfreibetrag beim Erbe von den Eltern beträgt 400000€. Dabei ist der Reihnertrag also nach Kosten und Pflichtteilen zu versteuern.

HalloRossi 
Fragesteller
 24.05.2016, 05:58

Das ist super! Vielen Dank!

Amtsgericht! Es gibt da Leute die Dich erstmal kostenlos beraten. Ich hab mich da auch einmal beraten lassen.

Wie der Name schon sagt, Pflichtteil.  Also bist du dazu verpflichtet. 

Ob du allerdings erst nach 10 Jahren, wenn du es auch veräußern kannst,  auszahlen mußt,  weiß ich nicht. Der Notar wird das wissen.

Der Pflichtteil wird so genannt, weil man den mindestens... egal was im Testament steht.

Bei bei zwei Frauen die ich kenne und deren Elternhaus war das so, das es einen Vertrag gab und die einer der anderen den Anteil über viele Jahre ausgezahlt hat in kleinen Raten.

Da wird dich in deinem konkreten Fall mit den konkreten Zahlen sicher ein Anwalt der auf Erbrecht spezialisiert ist oder als erster Anlaufpunkt die Hotline deiner Rechtsschutzversicherung besser beraten als "das Internet".