Bekommen meine Geschwister etwas vom Erben?

12 Antworten

Nein, definitiv nicht. Pflichtteil wäre nur zu zahlen, wenn die Eltern den Kindern vererben. Die Oma kann demjenigen vererben, wem sie will. Es ist dein Geld, Amen !

Hinterlässt der Erblasser nur einen einzigen gesetzlichen Erben oder bestimmt testamentarisch, dass eine einzelne Person den Nachlass nach seinem Tod erhalten soll, so handelt es sich hierbei um einen Alleinerben.....(Auszug aus Text...)

Hierbei gilt es aber unbedingt zu beachten, dass das Gesetz für gesetzliche Erben stets einen Pflichtanteil vorsieht, unabhängig davon, ob ein Alleinerbe testamentarisch definiert wurde oder nicht. Dieser rechtliche Schutz vor Enterbung betrifft aber ausschließlich die besonders nahen Verwandten, wie den Ehepartner, die Kinder oder die Eltern des Erblassers. Lebte der Verstorbene in keiner Ehe, aber in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist der Lebenspartner selbstverständlich ebenfalls pflichtteilsberechtigt. Entferntere Verwandte, sowie die Geschwister des Erblassers sind im Gegensatz dazu nicht pflichtteilsberechtigt und können folglich durch eine ausdrückliche Enterbung oder die einfache Auslassung im Testament enterbt werden.

Nachzlesen bei:

Erbrecht-heute.de

Inzwischen weißt Du sicher, wie das ablief. Anpruch auf Pflichtteil haben die direkten Kinder der Oma. Mutter; Vater, Tante, Onkel. Wenn von denen keiner mehr lebt, kannst Du alles behalten.

Wenn aber ein leibliches Kind der Oma noch lebt, kann es von Dir als Alleinerben den Pflichtteil verlangen. Gesamterbe geteilt durch Anzahl der Kinder der Oma, inklusive der gestorbenen, und davon die Hälfte.

Wenn Dein Elternteil also Einzekind war und noch lebt, würde das alles bekommen. Da die Oma aber Dich als Erbe eingesetzt hat, kann Dein Elternteil die Hälfte von allem verlangen.

Wenn Dein Elternteil kein Einzelkind war, wird das Vermögen durch die Zahl der Kinder geteilt. Sollten die noch leben, können sie die Hälfte dieses Ergebnisses von Dir verlangen.

Ist aber ein Kind der Oma schon gestorben, gibt es keinen Pfliichtteilanspruch für deren Kinder mehr.

Der Pflichtteil muss beansprucht werden. Wenn er nicht beansprucht wird, muss man nicht zahlen.

Wenn also Dein Elternteil beansprucht, geht dann doch ein Teil von Omas Vermögen an Deine Geschwister. Wenn Deine Eltern sterben und nicht alles verbraten haben. :-)


Bei Kinderlosigkeit, gibt es eine weitere Pflichtteilregelung für die Eltern des Verblichenen. Sonst keine weiteren beanspruchbaren Pflichtteile. Nur lebende Kinder und falls diese nie produziert wurden, dann die noch lebenden Eltern.

da Du eine Verwandte in gerader Linie bist (wie Deine Geschwister auch) haben sie einen theoretischen Anspruch auf einen Pflichtteil. Dazu müssten sie aber erstmal das Testament anfechten und damit auch vor Gericht gewinnen. Einfach so bekommen sie gor nix.

truxumuxi  22.03.2010, 10:25

Nein die haben keinen Anspruch ! Anspruch hätten nur ein Sohn oder Tochter der Oma. Meine Tante (Schwester meines Vaters) hat mir auch alles hinterlassen. Meine Geschwister sowie mein Vater hatten keinen Anspruch auf irgendetwas. Noch Fragen ?

nein es ist alles deins, aber vielleicht zahlst du freiwillig deinen geschwistern etwas aus vom dem erbe..wäre doch fair und sie würden es dir positiv anrechnen...machst du gutes kommt es auf dich zurück

truxumuxi  22.03.2010, 10:13

Glaube ich nicht, lies mal weiter oben, die Geschwister haben die Oma im Stich gelassen und nie was gemacht, aber jetzt die Hand aufheben. Die würden sich doch totlachen, wenn sie auch noch was bekommen würden.