Bewusstlos RTW rufen?
Hallo,
Ich bin in der JF.... Heute war in der Schule ein Mädchen bewusstlos geworden und dann nach kurzer Zeit wieder zu bewusstsein gekommen... Es wurde kein RTW gerufen (die Lehrer lehnten es ab) , muss man bei bewusstlosen immer einen RTW rufen auch wenn sie wieder ansprechbar sind und es ihnen gut geht auch dann?
12 Antworten
Bei Bewusstlosigkeit grundsätzlich erstmal immer, der Zustand ist an sich schon lebensbedrohlich, Stichwort Atemwegverlegung durch Zunge. Kommt die Person gleich nach dem umkippen wieder zu Bewusstsein, sollte man beim ersten mal bzw. solange der Grund nicht durch einen Arzt abgeklärt und als "harmlos" eingestuft worden ist ist auch den Notruf wählen. Es kommt auch darauf an, ob der kurzen Ohnmacht, Synkope genannt, Vorboten wie weiche Knie und Schwindel vorausgegangen sind, wenn nicht, dann deutet das auf etwas ernsthafteres, Herzrhythmusstörungen hin und es sollte der RTW Ruf erfolgen.
um jedes Risiko auszuschließen, eigentlich ja, weiß aber nicht, warum die Lehrer dies nicht getan und etwas wissen, was Du nicht weißt
Wenn die Bewusstlosigkeit lange genug andauert, um währenddessen den Notruf abzusetzen, tust du absolut richtig, dies auch zu tun. Bewusstlosigkeit bedeutet Lebensgefahr, und du weißt ja, bis die Person wieder aufwacht, nicht wie lange das so geht.
Bei kürzerer Ohnmacht... naja, Grauzone. Kommt z.B. darauf an, ob bekannt ist dass diese Person das von Zeit zu Zeit hat. Wenn dem so ist und die Eltern erreichbar sind, finde ich es ok, auf den RTW zu verzichten. Aber auch eine kurzzeitige Bewusstlosigkeit hat einen Grund, der abgeklärt werden sollte.
Ich tendiere dazu, im Zweifel erst anzurufen mit dem Stichwort "Bewusstlosigkeit" und ggf. danach nochmal anzurufen "die Person ist jetzt wieder wach". Dann ists Sache des Disponenten, ob er RTW+Notarzt weiter mit Signal anfahren lässt, oder er umdisponiert.
Da zur Schulzeit durchaus auch mal beide Eltern unerreichbar oder unabkömmlich sein könnten, man aber nicht stundenlang einen Lehrer zur Betreuung abstellen kann, habe ich kein Problem damit, wenn die Vorstellung in der Ambulanz (die auch bei einer Synkope anzuraten ist) durch ein RTW-Team geschieht.
Auch eine kurze Bewußtlosigkeit sollte unbedingt abgeklärt werden.
Hi,
wie schon gesagt wurde - bei einer kurzen Ohnmacht (Synkope) kommt es immer auf den Fall an.
Gerade bei jungen Mädchen in der Pubertät kommt so etwas öfter vor, als man denkt - lebensbedrohlich ist es in diesem Fall nicht, aber dennoch ärztlich abzuklären.
Tritt eine Synkope erstmalig aufoder der Ersthelfer ist sich unsicher, ist es per se nicht falsch, den Rettungsdienst zu rufen - in allen übrigen Fällen genügt grundsätzlich auch die Vorstellung beim Hausarzt. In diesem Fall wäre die Information der Mutter der erste Schritt gewesen.
Bei länger anhaltender Bewusstlosigkeit ist hingegen grundsätzlich der Rettungsdienst (Notruf 112) zu verständigen.
LG