Betrunken Autofahren?
Hallo,
und zwar diskutieren wir grade im Freundeskreis folgendes Beispiel:
Fahrer A,B,C und D alle im Besitz eines Führerscheins gehen zu viert feiern.
Alle sehr betrunken und Fahrer A ist der Meinung noch fahren zu können. Alle steigen ein Greifen aber nicht in die Fahrt ein.
Das Auto gehört Fahrer B. Es kommt zu einer allgemeinen Polizeikontrolle und alle werden getestet und alle haben einen Promillewert über 1 (wir sind uns nicht sicher ob überhaupt alle getestet werden aber denken eigentlich schon).
Wer muss nun mit Konsequenzen rechnen?
Die einen sagen alle, die anderen nur Fahrer A und Fahrer B da es sein Auto ist.
Und was wäre wenn zudem noch von allen Marihuana konsumiert wurde? Ändert das was?
Bitte keine Vermutungen nur antworten wenn man es sicher weiß. Im Internet stehen verschiedene Meinungen.
4 Antworten
Der, der das Fahrzeug führt. Es kann sein, dass auch der Fahrzeughalter dran kommt., weil er das Fahrzeug einen "Besoffenen" zur Verfügung gestellt hat. Aber dann nicht wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Bzgl. Gras, gilt das gleiche. Die anderen haben nichts zu befürchten.
Alles nur Ich bezogene Möglichkeiten.
Antworten wurden hier schon zur Aufklärung genannt. Aber fraglich nur relevante Themen anzusprechen und das in einer Runde mehrerer Personen wo anscheinend nicht eine dabei ist die sich Grundlegendes frägt. Wie sieht es eigentlich aus wenn A schlimmeres via Unfall passiert oder B wer oder wen kann durch solch unkontrollierbaren Fahrverhalten in Bezug auf anderen, die bei einem möglichen Unfall beteiligt sein könnten irgendwelche Schuldeingeständnisse ausgesprochen werden. Alles alltäglicher Standartkram. Aber man interessiert sich natürlich nur für die eigene Absicherung. Vielleicht zu diesen Thema auch mal ne Runde veröffentlichen und anhand der gerade vorhandenen Gruppe die ihr darstellt ausmachen wer es ins lächerliche zieht oder wer bereit ist auch über diesen Aspekt sich zu unterhalten und als sich als Verantwortungsbewusst herauskristallisiert.
Hauptsache irgendwas geschrieben gel? Haben uns halt über genau diesen Fall unterhalten nicht mehr und nicht weniger aber nächstes mal einfach nicht kommentieren und keine Zeit verschwenden
Hab ich auch schon gelesen aber in dem Beitrag gehen die von einem Unfall aus.. in meinem Beispiel wäre es die reine Kontrolle
Nur der Fahrer hat hier die Probleme .
Die anderen , insbesondere der Halter , hätte evtl. unter umständen ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt am Hals.
Dies auch Gerichtsfest zu Beweisen dürfte eher sehr schwierig werden aber nicht unmöglich .
Es müsste euch nachgewiesen werden , das der Fahrer bei Fahrtantritt die Grenzen der Strafbarkeit des § 316 STGB überschritten zur OWI hat , und dies euch Bewusst war das er diese überschritten hat .
Obwohl alle einen Führerschein besitzen? Ich kann das kaum glauben aber wie gesagt im Internet sagt auch jeder was anderes