Betrugsversuch bei der 5 PK.?

2 Antworten

Ich denke nicht ,das es so ist wie in einem Verfahren bei z.B.einer Doktorarbeit,

wo ja nach Jahrzehnten noch Plagiate festgestellt werden und ein Doktortitel aberkannt wird.

Da Du Dein Zeugnis ja schon hast, für die Schule quasi gar nicht mehr ohne weiteres angesprochen und gehört werden kannst,würde es mich wundern,

wenn da ein ganz großes Faß aufgemacht werden würde.

Inwieweit eine Hilfe ,vor allem hinsichtlich sprachlicher Verständigung ,oder technischer Einrichtung überhaupt ein Täuschungsversuch darstellt,

ist sicherlich auch interpretierungsbedürftig und wird nicht allumfassend gleich reregelt sein.

Das kann aber nur meine unverbindliche Einschätzung sein.

Nur, weil jemand etwas behauptet, wird niemand einfach dieser Person Recht geben! Ich weiß nicht genau, was passieren wird. Aber ich denke, Du hast ein Recht darauf, dass der Fall geprüft wird. Und wenn es solche Prüfungen öfter gibt, dann kennt sich der Prüfer auch damit aus und wird erkennen können, was wie gelaufen ist. Dann musst Du Dir gar keine Sorgen machen, wenn Du ehrlich bist.

Rutscherlebnis  06.08.2023, 10:56

Eher Ablage P. Abgegangene Schülerin.So einfach wäre das einmal fachlich nicht ,dazu ermittlungstechnisch,da müsste das Schulamt ,möglicherweise auch die Polizei dazu,denn mal so eine E-Mail an eine Schule schicken,da steht auch der Verdacht einer Straftat im Raume,und dann muss nach dem Ergebnis entschieden werden.

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