Unbegründeter Betrugsversuch vorgeworfen, was nun?
Ich hab eine wichtige Frage und bitte um Antwort.
Ich hab in Biologie mein Vorabi geschrieben und wurde eine Woche später zum Gespräch mit meiner Schulleiterin und der Fachlehrerin eingeladen. Ich bin hingegangen und sie haben mir vorgeworfen die Klausur mit Wikipedia gelöst zu haben. Da in Wikipedia die Sachen stehen, die ich in meine Klausur geschrieben habe. Ich habe nicht gespickt, daher konnte ich auch nicht gesehen werden. Sie haben mir trotz mangelnden Beweisen null Punkte. Ist das rechtlich okay ?
3 Antworten
Wenn ersichtlich ist, dass deine Arbeit nicht dein geistiges Eigentum ist, dann schon.
Ansonsten natürlich nicht.
Du solltest jetzt erstmal für dich bewerten, ob du dir etwas zu schulden kommen gelassen hast.
Also, hast du geschummelt?
Hast du den Wikipediaartikel als Grundlage für deine Arbeit genommen? (Ich zB habe Mal mit meinem Dad, Deutschlehrer, für eine Gedichtsinterpretation gelernt und durch Zufall genau die gelernt, die in der Klausur drankam. Das meine Klausur beinahe genau die Lehrerlösung wiedergespiegelt hat, hat der Lehrer gesehen und mir entsprechend damals "nur" eine 2 gegeben.)
Wenn beides mit nein zu beantworten ist, dann würde ich auf jeden Fall nochmal das Gespräch mit den Lehrern suchen. (Allerdings offiziell. Also hol deine Eltern mit ins Boot, schreib deine Lehrer per Mail an und nimm die Schulleitung direkt ins CC) Und schreib direkt eine Frist mit rein, bis wohin es geklärt sein soll (zB eine Woche). Denn im Zweifelsfall, falls niemand reagiert, musst du ja den nächsten Schritt gehen. Das wäre dann wohl die Schulbehörde oder sowas.
Wenn du geschummelt hast, würde ich diesen Weg nicht gehen, nur weil du vllt sagst: "Mich hat ja keiner gesehen und kann es nicht beweisen"
Wenn du den Wikipedia Artikel gelesen hast und deine Arbeit darauf beruht würde ich das Gespräch schon nochmal suchen. Klar, die Arbeit mag nicht dein geistiges Eigentum wiederspiegeln. Aber soll das in der Schule immer so sein? Eigentlich lernt man da ja immer nur Sachen von anderen und in der Klausur soll man zeigen, dass man die Sachen gelernt hat. Ob man jetzt den Wortlaut aus Wikipedia kennt oder aus dem Buch....
Wenn deine Arbeit 1:1 im Wortlaut mit einem Wiki-Artikel identisch ist, dann wäre das vermutlich Beweis genug.
Wenn nicht, dann nicht. In dem Fall würde ich dem widersprechen.
Das ist ein Fall für die Landesschulbehörde. Nicht klein beigeben!