Betrug oder Diebstahl in mittelbarer Täterschaft?

Mugua  27.06.2025, 13:50

Fragst du hier nach C oder S?

Luisa343 
Beitragsersteller
 27.06.2025, 13:52

S Diebstahl und C mittelbare Täterschaft?

2 Antworten

S kann sich selbst nicht wegen Diebstahls strafbar gemacht haben, da er einem vorsatzausschließenden Irrtum bzgl. der Wegnahme unterliegt.

Mittelbare Täterschaft bei C würde ich auch eher bejahen:

Wenn man der Tatherrschaftslehre folgt, ist die Tatherrschaft des C ist durch den Irrtum des S vermittelt. Er hat auch Vorsatz bzgl. der Werkzeugqualität des C.

Wenn man dem BGH folgen möchte, würde ich auch Täterwillen bejahen, schließlich wollte C mit der Tat ja einen eigenen Zweck erreichen (Rache an B) und hatte Tatherrschaft.

Der Hund war für ihn auch fremd.

Damit hat C sich wegen Diebstahls in mittelbarer Täterschaft strafbar gemacht.

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Ich hoffe, die Antwort hilft dir weiter, ich musste selbst etwas nachdenken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

NonNam  28.06.2025, 14:16

...und was ist mit dem Betrug? S erlangt ja kein Eigentum an dem Hund.

Da S den Hund kennt, muss sie ja auch B und C kennen und sollte daher gewusst haben, dass der Hund B gehört. Denn kein normal denkender Mensch geht in eine fremde Wohnung, holt dort einen Hund und legt 900€ in bar ohne Quittung auf einen Schreibtisch. C hätte ausserdem den Kaufvertrag mit unwahren Angaben ausgestellt und sich strafbar gemacht. Zudem steht in den Papieren des Hundes die Besitzerin.
Bei meinem Hund hätte sich S gut überlegt, ob sie die Wohnung betreten sollte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

VaryNia  27.06.2025, 19:11
Da S den Hund kennt,

Ich mag mich irren, aber S kennt den Hund doch nicht?

baerenhausen  27.06.2025, 19:57
@VaryNia

und dann geht S in eine fremde Wohnung, holt von Privat einen Hund, den er noch nie gesehen hat und weder das Verhalten noch den Charakter kennt; legt 900€ ohne Quittung auf den Schreibtisch und geht mit dem Hund wieder. Dann muss der Hund aber ein extrem lieber sein. Und S hoffnungslos naiv….

VaryNia  27.06.2025, 21:03
@baerenhausen

Oh, ja, der Sachverhalt ist natürlich nicht sehr realistisch.

Das ist bei Jura-Sachverhalten im Studium (und der FS befindet sich offensichtlich im Studium) aber meistens so, da man ansonsten nur schwer sinnvolle Fälle bilden kann.

Deine Erwägungen sind deshalb durchaus logisch, man sollte sie in der Fallbearbeitung aber nicht heranziehen, da das Sachverhaltsquetsche ist und man ansonsten nicht zur Prüfung der mittelbaren Täterschaft kommt