Betreten einer Wildruhezone - Strafbar?
Guten Abend,
Ich beschäftige mich momentan sehr viel mit Wild und Wald. Und man sieht immer wieder im Wald solche Schilder stehen. Die darauf hinweisen auf dem Weg zu bleiben bzw. dort gar nicht weiter zu gehen, wegen Wildruhezone.
Meine Frage:
Ein Jäger sieht jemanden in einer Wildruhezone unerlaubt spazieren gehen (Wildruhezone sehr gut gekennzeichnet). Ist sowas dann strafbar? (Bundesland Bayern)
Vielen Dank an alle Antworten
5 Antworten
Das Recht auf Betreten des Waldes ist im BayWaldG festgeschrieben:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-13
Anders als Wildschutzgebiete für deren Erlassung hohe Auflagen ein zu halten sind haben sog. Wildruhezonen einen rein freiwilligen Charakter.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97448/true
Betreten einer Wildruhezone - Strafbar?
Siehe dazu Paragraf 19a Bundesjagdgesetz:
§ 19a Beunruhigen von Wild
Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.
Wenn dort schon ein Schild steht, dass es sich um eine Wildruhezone handelt, dann sucht Du es bei Betreten der Ruhezone aktiv an seinem Zufluchtsort auf, und das ist verboten.
Möglich, dass im Heintges (von wann stammt die Ausgabe?) in einem bestimmten Kontext so eine Definition steht. Aber lies' den Paragraphen, hier geht es um Beunruhigen von Wild.
Außerdem gebe ich Folgendes zu bedenken:
- Wenn Du Wild aufsuchst um es zu jagen (und die Jagd dort ausüben darfst), dann ist es nicht mehr "unbefugt". Für den Jagdausübungsberechtigten gilt das Schild folglich nicht.
- Wenn Du es nach Deiner Interpretation aufsuchst um es zu jagen und dort keine Berechtigung zur Jagdausübung hast, dann ist es ohnehin eine Straftat (Wilderei). Damit würde dieser Paragraph sinnfrei, wenn die Formulierung wirklich so gemeint wäre, wie Du sie verstehst.
In sofern kann hier in dem Zusammenhang mit "Aufsuchen" ja nicht sinngemäß "Wild fangen oder Wild erlegen" (also "jagen") gemeint sein, hier geht es wirklich darum "sich dem Wild zu nähern". Und dass es bewusst (und nicht versehentlich) geschieht, das ist durch die Hinweisschilder "Wildruhezone" gegeben.
Der Jäger/ Förster kann einen mit Sicherheit anzeigen beim und es wird dann ein Bußgeld verhängt. Meist wird man jedoch drauf hingewiesen und erst im Wiederholungsfall angezeigt.
§19a BJagdG: Beunruhigen von Wild. Darin ist das Aufsuchen des Wildes in seinen Zufluchtsorten verboten.
(Ruhezone = Extra mit Schildern ausgewiesener Zufluchtsort)
es gibt behördlich ausgewiesene Schutzzonen (vgl. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97448/true Nr. 2) und Schutzzonen auf freiwilliger Basis (vgl. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97448/true Nr. 3)
= eine Sanktion kann es nur bei einem behördlichen Verbot geben
"strafbar" im Sinne von Strafrecht ist es so oder so nicht, sondern nur eine OWi = ggf. ein Bußgeld, falls man Dich im Flagranti erwischt...
Also in THÜRINGEN wird man vom Jäger/Förster freundlich drauf hingewiesen.
In Bayern weiß ich das leider nicht.
Hoffe, ich konnte dir helfen?
Ja danke, hab letztens auch jemanden freundlich drauf hingewiesen
Aber sehr viele halten sich nicht daran und deswegen möchte ich das Schild verändern. Das zb Wildruhezone betreten Verboten, wer sich nicht dran hält wird angezeigt
oder so ähnlich halt
Ja, das kann man machen, z.B.:
WILDRUHEZONE
Betreten strengstens Verboten!
Jedes Widerrechtliche handeln wird zur Anzeige gebracht!
Das betrifft nur absichtliche Aufsuchen
(Quelle: heintges)