Besuch der Grabstätte?

8 Antworten

Rein rechtlich darf natürlich jeder jedes Grab besuchen.

Moralisch gesehen hätte ich Fragen, was es genau mit eurer 6-jährigen Beziehung auf sich hatte. Nicht, dass es mich etwas angeht, aber meine Sicht auf die Dinge wäre schon eine andere, wenn du die Geliebte eines verheirateten Mannes gewesen sein solltest. Dann kann ich dir nur raten, deine Friedhofsbesuche auf vor morgens um 7 zu legen und dort auch nichts abzulegen.

Wenn ihr ein Paar wart, bevor er geheiratet hat, dann würde ich mich an deiner Stelle zwar trotzdem nicht der Situation aussetzen, den Menschen dort zu begegnen, die dir gegenüber so negative Gefühle haben, aber zumindest könnte ich dich dann besser verstehen.


sandra200479 
Beitragsersteller
 23.08.2025, 07:42

Er war damals schon verheiratet. Seine Ehe war da schon kaputt, weil sie fremdgegangen ist.

Normal besuch ich das Grab immer vor der Arbeit um 7 Uhr morgens. Gestern allerdings erst am Abend. Da hatte ich nicht damit gerechnet, daß noch jemand am Friedhof wäre.

ich wollte immer, daß er ehrlich zuhause ist und seiner Frau klaren Wein einschenkt.

ich habe nie von ihm verlangt, daß er sich scheiden lässt, weil ich wusste, was das finanziell für ihn bzw. für uns bedeuten würde.

FashionFee637  23.08.2025, 07:47
@sandra200479

Nun ja. Ich kann das nicht beurteilen, es ist so ungefähr 1:1 genau das, was verheiratete Männer ihren Nebenfrauen immer erzählen.

Die Ehe besteht nur noch auf dem Papier, Schuld ist sie und Scheidung kommt aus finanziellen Gründen nicht in Frage. Und nie will die Frau von sich aus die Scheidung.

Ist halt ein Klassiker. Schau halt, dass ihr euch nicht begegnet.

Alles Gute dir.

Ein Verbot kann dir nur der Friedhof selber erteilen, wenn du z.B. die Totenruhe störst.

Wenn du nun die Affäre des Verstorbenen Mannes bist/warst, dann ist es natürlich nachvollziehbar, dass Frau und Sohn Groll gegen dich hegen.

Daher solltest du, um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen, das Grab überhaupt nicht mehr besuchen, oder zu Zeiten gehen, an denen es sehr unwahrscheinlich ist, dass du Angehörige von ihm triffst.

Also entweder sehr früh, gleich wenn der Friedhof öffnet, oder spät Abends kurz bevor der Friedhof schließt.

Der Friedhof ist ein öffentlicher Bereich, ein Verbot wird nur sehr selten und wenn dann von der Friedhofsverwaltung ausgesprochen, z.B. wenn du die Totenruhe stören solltest.

Trotzdem kann es ratsam sein, der Ehefrau des Verstorbenen nicht zu begegnen. Der Streit gehört nicht auf den Friedhof.

Sollte dich der Sohn oder auch dessen Mutter wieder bedrängen oder bedrohen, bleibe ruhig, freundlich, aber bestimmt. Den beiden geht es vermutlich nicht gut und sie trauern auch

Der Friedhof ist eine öffentliche zugängliche Fläche und da kann dir keine Besucherin bzw. kein Besucher verbieten den Friedhof zu besuchen und am Grab deines verstorbenen Freundes zu stehen. Jedoch wäre es ratsam zur Konfliktvermeidung kehrt zu machen, wenn du seine Frau bzw. sein Sohn am Grab siehst.

Gruß

Auf einen Friedhof kann jeder hingehen wo er möchte. Es sei denn Du belästigst jemanden und eine Unterlassungsverfügung wird verhängt. Dann darst Du Dich der Familie nicht nähern.