Bekommt man nach einem Kirchenaustritt aus der kath. Kirche Besuch vom Pfarrer?

16 Antworten

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Spiegel : Wer in Deutschland aus der katholischen Kirche austritt, wird künftig von dem für ihn zuständigen Pfarrer per Brief zum Gespräch eingeladen.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/bischofskonferenz-regelt-konsequenzen-von-kirchenaustritten-a-857008.html

mha1213 
Fragesteller
 26.12.2012, 17:50

Meine Ex-Frau wollte mir schon mit einer Anzeige wegen übler Nachrede den Mund verbieten lassen - was ihr beinahe auch geglückt wäre. Ich sollte als damaliger Hartz-IV-Empfänger 600 € an die Staatsanwaltschaft löhnen, konnte dem aber durch eine Gegenanzeige wegen falscher Beschuldigung entgehen, so dass das Verfahren schließlich eingestellt wurde.

Man sieht, mein Schweigen ist dem Staat viel wert. Und auch die Kirche wird sich für mich kein Bein ausreißen, wenn eine ihrer höheren Chargen davon betroffen ist.

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wolfruprecht  27.12.2012, 19:35
@mha1213

Kannst du mir mal erklären, was dein Kommentar mit der Antwort auf die oben gestellte Frage zu tun hat? Ich kann da keinerlei Zusammenhang erkennen.

Mit dieser Neuregelung soll ja nur das gute Gespräch gesucht werden, auch wenn dieses leider (viel) zu spät kommt. Aus mehreren Untersuchungen weiß man, dass einem Kirchenaustritt in der Regel eine länger andauernde Entfremdung von der Kirche und / oder eine aktuell negative Erfahrung den Auslöser dazu gibt. Oft ist es so, dass das gar nicht so sehr den persönlichen Glauben betrifft, sondern eher schlechte Erfahrungen mit der "Institution" Kirche oder mit einem schlechten "Bodenpersonal".

Ich finde, es ist doch in Ordnung, wenn die Kirche das Gespräch sucht. Oder siehst du das anders?

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mha1213 
Fragesteller
 27.12.2012, 19:51
@wolfruprecht

Meine Ex-Frau gehört eben zum "Bodenpersonal" der kath. Kirche, ist aber dort sicherlich nicht die einzige - nach Kirchenregeln - unmoralisch lebende Person. Der Staat sieht die Angelegenheit naturgemäß anders, als die Kirche sie sehen sollte.

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Kaimosi  27.12.2012, 23:49
@mha1213

Du bist also wegen Deiner Ex-Frau ausgetreten?

Tschuldigung das mich das amüsiert, aber das solltest Du Harald Schmidt schreiben...

Hammergeschichte...

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mha1213 
Fragesteller
 02.01.2013, 06:23
@Kaimosi

Ich bin noch nicht ausgetreten, erwäge das aber ernsthaft.

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Nein, den Austritt kannst Du beim Amtsgericht vollziehen. Kostet mittlerweile schon 60,00 Euro. Ein Tipp. Heb unbedingt die Quittung gut auf, die Du dort bekommst. Es könnte sonst passieren, dass man irgendwann auf Dich zukommt und Du sollst die entgangenen Kirchensteuern nachzahlen, obwohl Du schon einmal ausgetreten bist. Die arbeiten mit allen Tricks. Wenn Du jedoch diese Quittung aufgehoben hast, hast Du einen Nachweis für den Kirchenaustritt.

Dummie42  26.12.2012, 16:31

Die arbeiten mit allen Tricks.

:))))) böse,böse...

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mha1213 
Fragesteller
 26.12.2012, 16:44

Auf der entsprechenden Webseite des Amtsgerichts Köln heißt es noch Gebühr 30 €. Vielleicht wollen die ja durch diese satte Gebührensteigerung verhindern, dass sich ein Hartz IV-Empfänger den Austritt noch leisten kann...

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gulaschkonone  26.12.2012, 16:48
@mha1213

30 Euro in NRW, bis zu 60 Euro in Baden-Württemberg. Ist unterschiedlich hoch in Deutschland.

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quopiam  27.12.2012, 15:04
@gulaschkonone

Sozialgeld-Empfänger müssen nicht aus der Kirche austreten, zumindest nicht aus finanziellen Gründen. Sie zahlen weder Kirchensteuer noch Kirchgeld, weil sie dazu nicht verpflichtet sind. Nur wer auch Einkommenssteuer bezahlen muß, muß auch KiSt und Kirchgeld bezahlen. Wer Sozialgeld bekommt (z. B. "Hartz IV"), kann spart sich beides UND die Austrittsgebühr.

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mha1213 
Fragesteller
 27.12.2012, 16:27
@quopiam

Wenn ein Hartz-IV-Empfänger stirbt, so beansprucht die Religionsgemeinschaft, der er angehört, sein Begräbnis auszurichten. Auch die Verwandtschaft orientiert sich an den Vorgaben dieser Religionsgemeinschaft, als dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.

Wenn er das nicht will - oder anders will, so muss er dort ggf. austreten. Im Falle der Großkirchen führt dieser Weg nur über die Zahlung der Austrittsgebühr.

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wolfruprecht  27.12.2012, 19:45
@mha1213

Stimmt nicht.

Nicht die Religionsgemeinschaft --- genauer hier: die röm.-kath. Kirche --- beansprucht, das Begräbnis auszurichten, sondern es ist ein Recht des Verstorbenen und meistens auch der Wunsch der Hinterbliebenen.

Das meiste Geld für eine Beerdigung geht nicht an die Kirche, sondern an das Bestattungsunternehmen und die Friedhofsverwaltung / Gemeinde. Diese Kosten entstehen so oder so, mit und ohne kirchliche Bestattung. Im Übrigen sind Bestattungen durch private nichtkirchliche Trauerredner deutlich (!!!) teurer als durch den Pfarrer (falls das überhaupt was kostet, außer vielleicht einer kleinen Gebühr).

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mha1213 
Fragesteller
 27.12.2012, 19:48
@wolfruprecht

Es geht hier nicht um den Preis, sondern um die Art des Zeremoniells.

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... ab und an, würd ich sagen. Ein Pfarrer ist der Hüter seiner Gemeinde und trägt die geistliche Sorge über sie. Verantwortliche Pfarrer in kleinen Gemeinden fragen da gern nochmal nach oder interessieren sich für die Gründe, das ist auch verständlich, da sie auch selbst wissen möchten, ob es bestimmte Gründe für den Austritt gibt, die sie selbst mitverantworten müssten. In größeren Gemeinden fehlt oft die Zeit dazu, es ist also nicht selbstverständlich, das der Pfarrer kommt - oder das er nachfragt.

Das wird wohl davon abhängen, wie das in der jeweiligen Gemeinde gehandhabt wird, wie lange diese Person schon in der Kirche ist, oder ob der Pfarrer diese Person persönlich kennt. Ich habe davon auch schonmal gehört.

Das kommt auf den Pfarrer drauf an.

Vor einigen Wochen haben die Bischöfe beschlossen, dass jeder Ausgetretene zumindest einen Brief bekommen muss, kann aber durchaus sein, dass der Pfarrer persönlich vorbeischaut.

mha1213 
Fragesteller
 26.12.2012, 15:53

Das wäre dann wohl das erste und letzte Mal, das der örtliche Pfarrer überhaupt von mir Notiz nimmt.

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omikron  26.12.2012, 16:30
@mha1213

Vorschlag: geh einfach öfters in die Kirche, dann nimmt er öfters Notiz.

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mha1213 
Fragesteller
 26.12.2012, 17:37
@omikron

Was für ein lachhafter Vorschlag. Ich habe genug von der Kirche und ihrer Scheinheiligkeit.

Beispiel: Wenn ein pädophiler Erzieher in einem kath. Kindergarten enttarnt wird, hat dies seine Kündigung zur Folge. Passiert der Übergriff durch einen Abt in einem Kath. Internat, so wird dieser nicht aus dem Dienst entfernt, sondern allenfalls "weggelobt"....

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wueselduesel  26.12.2012, 18:08
@mha1213

Passiert der Übergriff durch einen Abt in einem Kath. Internat, so wird dieser nicht aus dem Dienst entfernt, sondern allenfalls "weggelobt"....

Naja gut, aber wenn er nun nicht mehr im Kinderheim tätig ist und was anderes macht (z.B. den Kopierer im Keller des Bistums bedient, Rechnungen schreibt etc.), wo ist dann das Problem? Weg ist weg. Ob nun entlassen oder umpositioniert spielt doch keine Rolle.

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mha1213 
Fragesteller
 26.12.2012, 18:19
@wueselduesel

Ich habe noch nie davon gehört, dass ein Leitender Mitarbeiter der kath. Kirche wegen sittlicher Verfehlungen von seiner dienstlichen Stellung her degradiert worden wäre. Zwangsversetzungen, unter Beibehaltung der üppigen Donationen, das gab es allerdings schon bisweilen....

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wolfruprecht  27.12.2012, 19:50
@mha1213

Na ja, das weißt du ja nicht.

Wieviel Notiz hast du eigentlich von ihm genommen?

Kennst du ihn? Wo war er vorher? Was mag er gerne? Wovor graust ihm? (Das gibt es ja auch)

Ein Paffer könnte ja auch sagen: Die Gemeinde nimmt keine Notiz von mir....

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