Bekommt die Deckungszusage von der Rechtschutzsversicherung mein Anwalt oder ich?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Versicherungen begleichen entstehende Kosten, die durch den Versicherungsfall entstanden sind. Es kann zwar sein, dass dieses Geld erst mal von deiner Versicherung an dich überwiesen wird. Aber auch dann wird dir der Anwalt eine Rechnung über seine Leistungen schicken, woraufhin du dieses Geld wiederum an den Anwalt weiterreichen musst, um diese Rechnung davon zu bezahlen. Genau deshalb ist es oft sogar einfacher und unkomplizierter, wenn es möglich ist, dass der Anwalt einfach direkt mit der Versicherung abrechnet.
Du selbst als Versicherungsnehmer. Wenn sie abgelehnt würde, könntest ja auch nur dagegen klagen, nicht der Anwalt.