Bekomme ich das Auto zurück und was erwartet mich?
Tach vorab bitte nur schreiben wer auch wirklich Ahnung davon hat. Und zwar ich bin 18 und habe ein Auto gekauft habe kein Führerschein das Auto habe ich 5tage im Feld stehen lassen mit einem nummernschild was mir ein freund gab nun kam die Polizei mir abschlepp Dienst und haben es abgeschleppt es kam raus das mein freund diese nummernschild geklaut hatte ich wusste davon nix habe auf wenig Information über diesen freund, weiß jemand ob ich das Auto zurück bekomme und was erwartet mich?
5 Antworten
Einiger Ärger droht. Das Auto war nicht zugelassen und hätte dort nicht stehen und auch nicht dorthin gefahren werden dürfen. Dass die Schilder gestohlen waren macht es noch schlimmer. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Selbst wenn sie nicht gestohlen gewesen wären hätten sie nie an diesem Auto sein dürfen. Zieh Dich warm an, da kommt einiges auf Dich zu.
Das Auto bekommst Du zurück.
Das Auto wurde sichergestellt, da davon auszugehen ist, dass mit den Kennzeichen Straftaten begangen worden sind.
Woher weißt du, dass die Polizei es abschleppen lassen hat?
Du gehst jetzt zur Polizei und sagst denen was passiert ist. Du bezahlst die Verwahr und Abschleppkosten. Dann meldest du das Auto an. Was auch ohne Führerschein möglich ist. Dann soll das Auto regelmäßig von einem deiner Eltern gefahren werden. Oder du verkaufat das Auto wieder und holst dir eins, wenn du den Führerschein hast
Mhh du unterschlägst das da jede Menge Straftaten anhänging sind die natürlich auch vor Gericht verfolgt werden.
Der Wert dieses Autos ist nun wirklich dein kleinsts Problem.
Erstmal darfst du natürlich die Abschleppkosten bezahlen und die Aufbewahrungskosten.
Dann musst du dir die Frage stellen lassen wie dieses Auto OHNE Zulassung ins Feld gekommen ist und wer es gefahren hat.
Sofern das Auto kein Mercedes SL 500 ist, würde ich toter mann machen und hoffen das man es nicht über die Fahrgestellnummern nachverfolgen kann.
Der Kaufpreis von dem Auto ist nun wirklich dein allerkleinsts Problem, und kleiner Tipp die Gerichtskosten musst du auch selber zahlen genau wie die Geldstrafe.
§30 PflVG:
(4) Fahrzeuge, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden, wenn sie dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehören.
Meist nicht, denn ohne Zulassung und ohne Versicherung ist es eben eine Straftat und das Gericht kann den Tatgegenstand einziehen.
Aber nicht für immer, selbstverständlich bekommt er den Wagen wieder. Oder was soll damit passieren?
Nein, kann sie nicht, sie kann es sicherstellen, ob es eingezogen wird entscheidet ein Richter. Welche Tat wurde denn damit begangen?
Es wurde mit diesen nummernschild von diesem Freund hoch gefahren, sie haben aber keine Beweise das ich gefahren bin
Ist ein opel astra G cabrio 2001 125ps